SCHEIDUNG

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  • Versorgungsausgleich
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Scheidung in Rostock, Bad Doberan und Landkreis Rostock – Ratgeber


Einleitung


Eine Scheidung bedeutet das offizielle Ende einer Ehe vor Gericht. Für die Betroffenen ist dies oft ein emotionaler Einschnitt, der mit vielen Fragen verbunden ist. In Deutschland wird fast jede dritte Ehe geschieden, was zeigt, dass das Thema hohe gesellschaftliche Relevanz hat. Häufige Gründe für eine Scheidung sind ein Auseinanderleben der Ehepartner, anhaltende Konflikte, Untreue oder auch häusliche Gewalt. Wichtig ist, gut informiert zu sein: Dieser Ratgeber gibt einen verständlichen Überblick über Ablauf und Folgen einer Scheidung.

Die rechtlichen Grundlagen einer Scheidung


In Deutschland gilt das Zerrüttungsprinzip: Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das bedeutet, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht zu erwarten ist. Anders als früher müssen keine konkreten „Schuldigen“ benannt werden – es reicht aus, dass die Ehe faktisch zerbrochen ist. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Familienverfahrensrecht. Voraussetzung für die Scheidung ist in der Regel eine vorherige Trennungszeit (dazu später mehr). Eine einvernehmliche Scheidung – also wenn beide Partner zustimmen – vereinfacht das Verfahren erheblich. Lehnt ein Partner die Scheidung ab, muss das Scheitern der Ehe über die Trennungszeit nachgewiesen werden. Insgesamt bieten die rechtlichen Grundlagen einen Rahmen, der sowohl die Interessen beider Ehegatten als auch das Wohl gemeinsamer Kinder schützen soll.


Ablauf einer Scheidung


Trennungsjahr

In der Regel müssen die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor ein Scheidungsantrag gestellt werden kann. Dieses sogenannte Trennungsjahr soll sicherstellen, dass die eheliche Gemeinschaft wirklich beendet ist und nicht vorschnell die Ehe aufgegeben wird. Während dieser Zeit leben die Partner getrennt (entweder in getrennten Wohnungen oder zumindest innerhalb der gemeinsamen Wohnung deutlich getrennt). Ausnahmen: Nur in seltenen Härtefällen – etwa bei nachgewiesener schwerer Gewalt oder Missbrauch – kann eine Scheidung ausnahmsweise schon vor Ablauf des Trennungsjahres stattfinden. Solche Härtefallscheidungen sind aber die Ausnahme und erfordern gravierende Gründe. In den allermeisten Fällen führt kein Weg am Trennungsjahr vorbei.

Scheidungsantrag

Nach dem Trennungsjahr (oder bei unbestrittener Trennung von über einem Jahr) kann einer der Ehegatten – immer vertreten durch einen Anwalt – den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen. In Deutschland herrscht Anwaltszwang für die Scheidung: Der Antragsteller benötigt zwingend einen Rechtsanwalt, der den Antrag formuliert und einreicht. Der andere Ehepartner kann der Scheidung zustimmen; tut er dies, benötigt er theoretisch keinen eigenen Anwalt für die bloße Zustimmung. Allerdings ist es oft ratsam, auch als nicht antragstellender Ehegatte eine eigene anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Rechte zu wahren.

Gerichtliches Verfahren

Ist der Scheidungsantrag gestellt, stellt das Gericht den Antrag dem anderen Ehepartner zu. Gleichzeitig werden beiden Seiten Fragebögen zum Versorgungsausgleich (der Rentenaufteilung) zugesandt, die sie ausfüllen müssen. Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, bestimmt das Familiengericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung (Scheidungstermin). Bei diesem Termin erscheinen beide Ehegatten persönlich (in Begleitung ihrer Anwälte, falls beide anwaltlich vertreten sind). Das Gericht prüft nochmals, ob die Voraussetzungen der Scheidung vorliegen – insbesondere, ob das Trennungsjahr erfüllt ist – und ob beide die Scheidung wirklich wollen. In der Regel dauert der eigentliche Scheidungstermin nur wenige Minuten. Der Familienrichter spricht am Ende den Scheidungsbeschluss aus, der die Ehe rechtskräftig auflöst.

Dauer des Verfahrens

Die Dauer einer Scheidung kann variieren. Eine einvernehmliche Scheidung – bei der sich beide über alle Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht etc.) einig sind – geht am schnellsten. Ist das Trennungsjahr vorbei und sind alle Unterlagen (insbesondere für den Versorgungsausgleich) vollständig, kann die Scheidung oft in wenigen Monaten über die Bühne gehen. Durchschnittlich kann man bei einer einvernehmlichen Scheidung mit etwa 3 bis 6 Monaten rechnen, je nach Auslastung des Gerichts. Verzögerungen treten vor allem dann auf, wenn Informationen fehlen (z. B. wenn Rentenversicherungsträger lange brauchen, um die Daten für den Versorgungsausgleich zu liefern) oder wenn Streitpunkte geklärt werden müssen. Sollte es zu Streitigkeiten kommen – etwa über Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht – kann sich das Verfahren deutlich verlängern, da dann eventuell mehrere Verhandlungstermine nötig werden. Im schlimmsten Fall, bei sehr streitigen Scheidungen, kann es über ein Jahr dauern, bis die Scheidung ausgesprochen wird.


Wichtige Aspekte einer Scheidung


Unterhalt (Ehegatten- und Kindesunterhalt)

Nach der Trennung stellt sich oft die Frage des Unterhalts. Man unterscheidet Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt: Beim Ehegattenunterhalt gibt es wiederum zwei Phasen – den Trennungsunterhalt (für die Zeit vom Auszug/der Trennung bis zur Scheidung) und den nachehelichen Unterhalt (für die Zeit nach der Scheidung). Grundsatz: Jeder Ehepartner muss nach der Scheidung grundsätzlich für sich selbst sorgen. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa wenn einer der Ex-Partner wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder, wegen Alters oder Krankheit nicht selbst genügend verdienen kann. Dann kann ein Unterhaltsanspruch bestehen. Bei langjährigen Ehen kommt auch ein nachehelicher Unterhalt als Ausfluss der nachehelichen Solidarität in Betracht. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem Einkommen beider Seiten und wird häufig anhand der sogenannten Düsseldorfer Tabelle (für Kindesunterhalt) bzw. der Leitlinien der Gerichte ermittelt. Der Ehegattenunterhalt richtet sich nach dem Einkommen, das während der Ehezeit zur Verfügung stand. Der Kindesunterhalt für minderjährige Kinder hat immer Priorität: Der Elternteil, bei dem die gemeinsamen Kinder nicht leben, muss in der Regel Barunterhalt an den betreuenden Elternteil zahlen. Der unterhaltsberechtigte Elternteil kann diesen Kindesunterhalt auch über das Jugendamt einfordern oder titulieren lassen. Es ist sinnvoll, Unterhaltsfragen frühzeitig zu klären – idealerweise einvernehmlich –, um finanzielle Unsicherheiten nach der Trennung zu vermeiden.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Wenn gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, sind das Sorgerecht und das Umgangsrecht zentrale Themen. Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht auch nach der Scheidung bestehen. Das bedeutet, beide Elternteile entscheiden weiterhin gemeinsam in wichtigen Angelegenheiten für das Kind (z. B. Gesundheitsfragen, Schulwahl). Eine Änderung des Sorgerechts – etwa hin zum alleinigen Sorgerecht eines Elternteils – kommt nur in Betracht, wenn das gemeinsame Sorgerecht nicht funktioniert und das Kindeswohl gefährdet wäre. In den meisten Scheidungen einigen sich die Eltern jedoch darauf, das Sorgerecht gemeinsam auszuüben. Neben dem Sorgerecht ist das Umgangsrecht (Besuchsrecht) wichtig: Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Üblich ist, dass das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil lebt und regelmäßig (z. B. jedes zweite Wochenende oder nach individueller Absprache) Zeit mit dem anderen Elternteil verbringt. Immer mehr praktizieren getrennt lebende Eltern auch das sogenannte Wechselmodell. Bei diesem Modell halten sich die Kinder bei beiden Elternteilen gleich viel auf. Die konkreten Umgangsregelungen können Eltern flexibel vereinbaren. Falls sie sich nicht einigen, kann das Familiengericht eine Regelung treffen. Tipp: Viele Jugendämter bieten Unterstützung bei der Erarbeitung eines Umgangsplans an. Eine einvernehmliche Lösung im Sinne der Kinder wirkt sich positiv auf deren Wohlbefinden aus und erspart allen Beteiligten einen belastenden Streit vor Gericht.

Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung

Die finanzielle Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens erfolgt im deutschen Scheidungsrecht in der Regel über den Zugewinnausgleich. Wenn die Ehepartner keinen besonderen Güterstand (z. B. durch Ehevertrag Gütertrennung) vereinbart haben, leben sie automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das heißt, jeder behält sein eigenes Vermögen, aber am Ende der Ehe wird geschaut, ob einer während der Ehe mehr Zugewinn erzielt hat als der andere. Der Zugewinn ist im Grunde die Differenz zwischen Anfangsvermögen (bei Eheschließung) und Endvermögen (bei Zustellung des Scheidungsantrags) eines jeden Ehegatten. Derjenige mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz an den anderen ausgleichen. Praktisch geht es dabei oft um Vermögenswerte wie Immobilien, Ersparnisse, Wertpapiere oder auch gemeinsame Anschaffungen. Wichtig: Schulden werden ebenfalls berücksichtigt. Die konkrete Berechnung kann komplex sein, insbesondere wenn Vermögenswerte im Laufe der Ehe schwanken. Es kann sinnvoll sein, diese Fragen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festzulegen, um langwierige Streitigkeiten zu vermeiden. Neben dem Zugewinnausgleich gibt es auch die praktische Vermögensaufteilung: Wer bekommt welchen Hausrat? Diese Fragen versuchen die Gerichte möglichst den Parteien zur einvernehmlichen Klärung zu überlassen, weil es ineffizient wäre, jeden Haushaltsgegenstand gerichtlich zuzuweisen. Einigt man sich nicht, kann jedoch auch die Hausratverteilung im Scheidungsverfahren geregelt werden.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich betrifft die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche beider Ehegatten. In Deutschland wird im Regelfall bei jeder Scheidung ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei werden die Rentenkonten beider Partner ausgeglichen. Praktisch bedeutet das, dass Rentenansprüche, z. B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblicher oder privater Altersvorsorge, hälftig geteilt werden. Ziel ist es, Nachteile auszugleichen, die entstehen, wenn z. B. einer der Ehepartner wegen Kindererziehung oder Teilzeitarbeit weniger für die Rente ansparen konnte. Der Versorgungsausgleich wird vom Gericht von Amts wegen durchgeführt, sofern die Ehe länger als 3 Jahre bestanden hat. Bei kürzeren Ehen findet er nur auf Antrag statt. Die Durchführung geschieht meist schriftlich: Das Gericht holt Auskünfte von den Rentenversicherungen und Versorgungsträgern ein. Am Ende werden die Anwartschaften zwischen den Ex-Partnern so verteilt, dass im Ergebnis beide eine gleichmäßige Altersvorsorge aus der Ehezeit erhalten. Man kann den Versorgungsausgleich durch notariellen Vertrag auch ausschließen oder abändern, falls beide Ehepartner damit einverstanden sind – dies muss aber vom Gericht genehmigt werden und sinnvoll sein (z. B. wenn beide etwa gleich viel verdienen, kann man darauf verzichten, um das Verfahren zu vereinfachen).


Kosten einer Scheidung


Eine Scheidung ist nicht nur emotional, sondern auch finanziell ein bedeutendes Ereignis. Es fallen Gerichtskosten und Anwaltskosten an. Die Höhe der Kosten hängt vom Gegenstandswert (Verfahrenswert) der Scheidung ab. Dieser Wert bemisst sich im Wesentlichen nach dem Nettoeinkommen beider Ehepartner und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder. Faustregel: Je höher das gemeinsame Einkommen, desto höher der Verfahrenswert und desto höher die Kosten. Bei einem durchschnittlichen Einkommen liegen die Gesamtkosten einer einvernehmlichen Scheidung (Gericht + ein Anwalt) im Bereich von 3.000 bis 5.000 Euro. Hinzu kommen ggf. Kosten für zusätzliche Folgesachen (z. B. Versorgungsausgleich, wenn er kompliziert ist, oder Streit um Unterhalt). In Deutschland trägt jede Partei grundsätzlich ihre Anwaltskosten selbst, die Gerichtskosten werden hälftig geteilt. Bei einvernehmlicher Scheidung mit nur einem Anwalt (der nur den Antragsteller vertritt) fallen also einmal Anwaltsgebühren und geteilte Gerichtskosten an. Der andere Ehegatte muss in diesem Fall in der nichts an Anwaltskosten zahlen, weil er keinen eigenen Anwalt beauftragt hat. In der Praxis einigen sich viele jedoch darauf, auch die Anwaltskosten zu teilen. Wichtig ist, dass kein Scheidungsverfahren ohne Anwalt möglich ist – zumindest der Antragsteller braucht einen. Deshalb sollte man die Kostenfrage rechtzeitig klären.

Verfahrenskostenhilfe

Für Personen mit geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu beantragen (oft auch als Prozesskostenhilfe bezeichnet). Das Familiengericht prüft auf Antrag die Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller die Kosten der Scheidung nicht aus eigenen Mitteln tragen kann, übernimmt der Staat ganz oder teilweise Gerichtskosten und sogar die eigenen Anwaltskosten. In vielen Fällen wird die Verfahrenskostenhilfe mit einer Ratenzahlungsanordnung bewilligt – das heißt, man muss die Kosten in zumutbaren Raten an die Staatskasse zurückzahlen, sofern dies finanziell möglich ist. Wichtig: Die Scheidungsaussichten müssen trotzdem gegeben sein (das Trennungsjahr muss also vorbei sein, außer im Härtefall). Auch der nicht bedürftige Ehegatte profitiert indirekt: Er muss die Gerichtskosten dann nicht komplett alleine tragen, sondern das Gericht holt sich seinen Anteil vom Staat. Wer finanziell bedürftig ist, sollte diesen Antrag früh stellen – oft hilft der Anwalt dabei, die notwendigen Formulare (Einkommens- und Vermögensauskunft) auszufüllen. So stellt man sicher, dass die Kostenfrage einer notwendigen Scheidung kein Hindernis darstellt.


Alternativen zur Scheidung


Eheberatung/Trennungsberatung

Bevor es überhaupt zur Scheidung kommt, kann eine professionelle Eheberatung helfen, bestehende Konflikte aufzuarbeiten. Manchmal stellen Paare fest, dass mit Unterstützung einer neutralen Beratungsstelle (z. B. Familienberatungsstellen, kirchliche Beratungsstellen wie Caritas oder Pro Familia) ihre Ehe doch noch zu retten ist. Sollte die Versöhnung nicht gelingen, hilft eine Trennungsberatung zumindest dabei, faire Regelungen für die Trennungszeit zu finden – etwa zum Unterhalt oder zur Wohnsituation – und bereitet die Partner seelisch auf die Scheidung vor. Diese Beratungsangebote sind oft kostenlos oder einkommensabhängig gestaffelt und vertraulich. Sie können enorm dazu beitragen, dass eine Trennung zivilisiert und im gegenseitigen Respekt abläuft.

Mediation

Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter (Mediator oder Mediatorin) den Ehepartnern hilft, eine einvernehmliche Lösung für ihre Streitpunkte zu finden. In Scheidungsangelegenheiten kann das besonders bei Unterhaltsfragen, Sorgerechts- oder Umgangsregelungen oder der Vermögensaufteilung sinnvoll sein. Der Mediator trifft keine Entscheidung, sondern unterstützt die Parteien dabei, selbst eine Vereinbarung zu erarbeiten. Der große Vorteil einer Mediation ist, dass beide Seiten eine Lösung erarbeiten, mit der sie leben können – es gibt also kein „Gewinner/Verlierer“-Gefühl wie nach einem Gerichtsprozess. Außerdem ist Mediation in der Regel schneller und kostengünstiger als ein langer Rechtsstreit. Wichtig ist, dass beide Ehepartner bereit sind, offen miteinander zu verhandeln. Das Ergebnis einer erfolgreichen Mediation kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten und notariell beurkundet werden. Diese Vereinbarung kann dann im Scheidungsverfahren dem Gericht vorgelegt werden, was die Scheidung erheblich vereinfacht und verkürzt (das Gericht muss die Folgesachen dann nicht mehr entscheiden, sondern nur noch die Scheidung an sich). Sollte Mediation scheitern, kann immer noch der klassische Rechtsweg beschritten werden. Viele Paare nutzen Mediation, um ihre Scheidung einvernehmlich und stressfreier abzuwickeln.

Zusammengefasst: Alternativen wie Beratung und Mediation können helfen, entweder die Ehe zu retten oder zumindest die Scheidung fairer und schneller abzuwickeln. Sie ersetzen zwar nicht den rechtlichen Akt der Scheidung selbst, können aber dessen Ablauf positiv beeinflussen.


Scheidung in Rostock, Bad Doberan und dem Landkreis Rostock


Regionale Besonderheiten: In Rostock und Umgebung gibt es bestimmte Anlaufstellen und zuständige Behörden, die Scheidungswillige kennen sollten. Zunächst ist wichtig, welches Gericht für die Scheidung zuständig ist. Für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist das Familiengericht Rostock zuständig, das beim Amtsgericht Rostock angesiedelt ist (Adresse: Zochstraße 13, 18057 Rostock). Für Einwohner des Umlands – also im Landkreis Rostock – sind die Amtsgerichte Güstrow und Rostock je nach Wohnort zuständig. Im Zweifel erfährt man die Zuständigkeit beim Rechtsanwalt oder direkt über die Auskunft der Justiz. Wichtig zu wissen: Scheidungen werden immer beim Familiengericht geführt, nicht etwa beim Standesamt.

Wichtige regionale Behörden und Kontakte: Neben dem Gericht spielen Jugendämter und Standesämter eine Rolle im Umfeld von Trennung und Scheidung:

Das Jugendamt berät Eltern in Trennungs- und Scheidungssituationen, insbesondere wenn es um Sorgerecht, Umgang oder Kindesunterhalt geht. Für Rostock ist das Jugendamt der Stadt Rostock zuständig (z. B. Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst, Albrecht-Tischbein-Straße 48, 18055 Rostock, Tel. städtische Hotline 0381/381-5000). Im Landkreis Rostock gibt es ein Jugendamt beim Landratsamt – Hauptsitz z. B. in Güstrow, Am Wall 3–5, 18273 Güstrow (Tel. 03843/755-0), mit Außenstellen auch in Bad Doberan. Das Jugendamt kann Hilfe bieten, etwa durch Beratungsgespräche oder Vermittlung bei Streitigkeiten um das Kindeswohl. Es kann außerdem bestimmte Erklärungen beurkunden (zum Beispiel Unterhaltsverpflichtungen oder Sorgerechtserklärungen). Scheuen Sie sich nicht, diese kostenlosen Angebote zu nutzen, damit Konflikte gar nicht erst eskalieren.

Das Standesamt ist für die Scheidung selbst zwar nicht zuständig, aber dennoch relevant: Hier wurden die Ehen geschlossen und hier wird der Familienstand registriert. Das Standesamt Rostock (Hinter dem Rathaus 5, 18055 Rostock) oder das Standesamt Ihrer Heimatgemeinde im Landkreis kann z. B. wichtig sein, wenn Sie nach der Scheidung einen neuen Familienstandsnachweis brauchen oder Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten. Für eine eventuelle Wiederheirat prüft das Standesamt ebenfalls die Scheidungsdokumente. Falls Sie im Ausland geheiratet haben oder eine ausländische Scheidung anerkennen lassen müssen, hilft das Standesamt bzw. die Landesjustizverwaltung weiter. Kurz gesagt: Nach der Scheidung sollten Sie dem Standesamt Ihre rechtskräftigen Scheidungsunterlagen zukommen lassen, damit das Eheregister entsprechend aktualisiert wird.

Regionale Beratungsstellen: In Rostock und Umgebung gibt es zudem verschiedene Beratungsstellen, die auf Familien- und Scheidungsberatung spezialisiert sind. Beispiele sind kirchliche Einrichtungen (Caritas, Diakonie) oder freie Träger, die Paar- und Trennungsberatung anbieten. Diese können vor, während oder nach einer Scheidung nützliche Unterstützung bieten. Auch Anwälte in Rostock und Bad Doberan arbeiten oft mit Mediatoren oder Beratungsstellen vor Ort zusammen, um ihren Mandanten ganzheitlich zu helfen.

Zusammengefasst müssen sich Scheidungswillige in Rostock und im Landkreis zwar an die gleichen bundesdeutschen Gesetze halten, aber sie sollten die zuständigen lokalen Stellen kennen: das richtige Familiengericht, das Jugendamt (gerade bei Kindern) und das Standesamt für die Formalitäten. Ortskundige Fachanwälte sind mit diesen regionalen Gegebenheiten vertraut und können Sie entsprechend leiten.


Wie finde ich den richtigen Scheidungsanwalt?


Die Wahl des richtigen Scheidungsanwalts in Rostock, Bad Doberan oder anderswo ist ein wichtiger Schritt, denn dieser begleitet Sie durch den gesamten Prozess. Worauf sollten Sie achten?

Fachanwalt für Familienrecht

Es ist empfehlenswert, einen Fachanwalt für Familienrecht zu beauftragen. Ein Fachanwalt hat nachweislich besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Scheidungs- und Familienrecht (erkennbar am Titel Fachanwalt für Familienrecht). Das bedeutet, er hat zusätzliche Schulungen absolviert und eine bestimmte Anzahl von Fällen aus diesem Gebiet bearbeitet. Ein solcher Spezialist kennt die aktuellen Gesetze und gängigen Praktiken der Gerichte in- und auswendig. Für Sie als Mandant bedeutet das eine kompetente Beratung auf dem neuesten Stand. In Rostock und im Landkreis Rostock gibt es mehrere Fachanwälte, die sich auf Scheidungen spezialisiert haben – nutzen Sie diese Expertise.

Sympathie und Vertrauen

Neben der formalen Qualifikation sollte die Chemie stimmen. Eine Scheidung ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Sie sollten sich bei Ihrem Anwalt gut aufgehoben fühlen und offen über alles sprechen können. Achten Sie darauf, ob der Anwalt im ersten Gespräch auf Ihre Fragen eingeht, verständlich erklärt (ohne nur mit Fachchinesisch zu antworten) und Empathie zeigt. Ein guter Scheidungsanwalt nimmt sich Zeit für Ihr Anliegen und zeigt Lösungswege auf, anstatt nur schnell zum Gericht zu rennen.

Erfahrung in der Region

Ein im Raum Rostock und Bad Doberan tätiger Scheidungsanwalt kennt die regionalen Besonderheiten. Er weiß, wie die hiesigen Familiengerichte arbeiten, welche lokalen Tendenzen es vielleicht gibt (z. B. in Unterhaltsfragen) und kennt eventuell auch die Richter und gegnerischen Anwälte aus früheren Fällen. Diese Erfahrung kann hilfreich sein, um Ihre Interessen optimal durchzusetzen. Außerdem ist die Nähe praktisch: Persönliche Treffen in der Kanzlei sind einfacher und auch die Teilnahme am Gerichtstermin ist für einen lokalen Anwalt selbstverständlich.

Erreichbarkeit und Kostenklärung

Klären Sie, wie gut Ihr Anwalt erreichbar ist und wie er über Kosten informiert. Ein seriöser Scheidungsanwalt wird schon zu Beginn offenlegen, welche Gebühren voraussichtlich anfallen und ob ggf. Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe für Sie in Frage kommt. Transparenz schafft Vertrauen. Auch sollte klar sein, über welche Kommunikationswege (Telefon, E-Mail, persönliche Termine) Sie bei Fragen Kontakt aufnehmen können. Im Idealfall begleitet Sie der Anwalt nicht nur juristisch, sondern gibt Ihnen auch das Gefühl, in diesem schwierigen Prozess nicht allein zu sein.

Vorteile eines Fachanwalts für Familienrecht: Speziell ausgewiesene Fachanwälte haben wie erwähnt fundierte Kenntnisse. Sie bilden sich regelmäßig fort, kennen die aktuelle Rechtsprechung und haben täglich mit Scheidungsfällen zu tun. Dadurch können sie oft realistische Einschätzungen geben (“Wie stehen die Chancen, Unterhalt X zu bekommen?”, “Wie lange dauert es in Rostock ungefähr bis zum Termin?” etc.). Ein guter Scheidungsanwalt wird auch versuchen, Streit zu vermeiden, wo es geht – beispielsweise indem er auf eine gütliche Einigung hinwirkt, wenn dies im Interesse seines Mandanten liegt. Gleichzeitig wird er aber Ihre Rechte energisch vertreten, falls die Situation es erfordert. Sie sollten nicht zögern, im Erstgespräch nach Referenzen oder Erfahrungen zu fragen. Letztlich ist der „richtige“ Anwalt derjenige, bei dem Sie das Gefühl haben, dass er fachlich und menschlich zu Ihnen passt.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Kann ich mich ohne Anwalt scheiden lassen?

Nein, eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich. Das Gesetz schreibt vor, dass zumindest derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, von einem Rechtsanwalt vertreten sein muss. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es, wenn einer der Ehepartner einen Anwalt beauftragt (in der Regel der Antragsteller) und der andere lediglich zustimmt. Der zweite Ehepartner könnte theoretisch ohne eigenen Anwalt auskommen, darf dann aber selbst keine Anträge stellen, sondern nur der Scheidung zustimmen. In der Praxis ist es aber oft sinnvoll, dass auch der nicht antragstellende Partner zumindest eine anwaltliche Beratung in Anspruch nimmt, um sicherzugehen, dass alle seine Rechte – etwa bei Unterhalt oder Vermögen – gewahrt werden. Spätestens wenn es zu Meinungsverschiedenheiten über Folgesachen kommt, benötigt auch der zweite Partner einen eigenen Anwalt. Fazit: Mindestens ein Anwalt ist immer erforderlich, ganz ohne Anwalt geht es nicht.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung geht meist deutlich schneller als eine streitige Scheidung. Wenn beide Partner sich über die Scheidung einig sind und alle Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung etc.) bereits geklärt oder unstrittig sind, dann beschränkt sich das Gerichtsverfahren im Wesentlichen auf die Scheidung an sich und den obligatorischen Versorgungsausgleich. In vielen Fällen kann eine einvernehmliche Scheidung in circa 4 bis 6 Monaten abgeschlossen sein. Der genaue Zeitrahmen hängt jedoch von einigen Faktoren ab: Zum einen muss das Trennungsjahr abgelaufen sein, bevor der Antrag gestellt werden kann. Zum anderen hängt viel von der Bearbeitungszeit des Gerichts ab – einige Gerichte terminieren schneller, andere haben eine höhere Auslastung. Auch die Dauer des Versorgungsausgleichs spielt eine Rolle: Das Gericht muss Auskünfte von den Rentenversicherungen einholen, was meist einige Wochen in Anspruch nimmt. Sind alle Auskünfte vollständig, wird der Scheidungstermin angesetzt. Tipp: Sie können den Prozess beschleunigen, indem Sie schon früh alle benötigten Unterlagen zusammentragen (z. B. Rentenversicherungsnummern angeben, Unterhalt einvernehmlich regeln etc.). Insgesamt gilt: Je einvernehmlicher und vorbereiteter, desto schneller – oft ist die Scheidung dann nach wenigen Monaten rechtskräftig. (Nach dem Scheidungstermin gibt es noch eine Rechtsmittelfrist von einem Monat. Wenn kein Beteiligter eine Beschwerde einlegt, wird die Scheidung dann rechtskräftig.)

Wann lohnt sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehepartnern, in der alle Folgen der Scheidung einvernehmlich geregelt werden. Sie wird in der Regel notariell beurkundet. Eine solche Vereinbarung lohnt sich fast immer dann, wenn wichtige Regelungen geklärt werden müssen und beide Seiten eine gütliche Lösung anstreben. Insbesondere bei Vermögensaufteilungen, Unterhalt und Rentenansprüchen kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung viel Zeit, Geld und Nerven sparen. Beispiel: Haben die Eheleute ein Haus, können sie in der Vereinbarung festhalten, was damit geschehen soll (Verkauf, Übernahme durch einen Partner gegen Ausgleichszahlung etc.), anstatt dies dem Gericht zu überlassen. Auch der Verzicht auf nachehelichen Unterhalt oder die Aufteilung des Hausrats lässt sich so regeln. Eine solche Vereinbarung ist sinnvoll, wenn beide Partner noch kommunikativ miteinander umgehen können und bereit sind, Kompromisse zu schließen. Sie lohnt sich besonders bei umfangreicherem Vermögen oder wenn Kinder im Spiel sind und man deren Alltag mit klaren Absprachen stabil halten möchte. Durch die Scheidungsfolgenvereinbarung verkürzt sich oft das gerichtliche Verfahren, weil das Gericht nur noch die Scheidung aussprechen muss und nicht über die Folgesachen zu entscheiden braucht. Zudem ist eine einvernehmliche Lösung meist besser auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten als ein Gerichtsbeschluss. Kurzum: Eine Scheidungsfolgenvereinbarung lohnt sich immer dann, wenn beide Partner eine individuelle, faire und abschließende Regelung bevorzugen, anstatt verschiedene Punkte in separaten Gerichtsverfahren auszutragen. Natürlich setzt dies voraus, dass beide Seiten bereit sind, sich an die getroffenen Abmachungen zu halten und diese als gerecht empfinden.


Fazit


Eine Scheidung ist ein komplexer Prozess – rechtlich, finanziell und emotional. Dieser Ratgeber hat die wichtigsten Aspekte beleuchtet: vom Trennungsjahr über Unterhalt und Sorgerecht bis hin zu Kosten und regionalen Anlaufstellen in Rostock, Bad Doberan und Umgebung. Entscheidend ist, sich frühzeitig gut beraten zu lassen. Professionelle Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht kann helfen, Fallstricke zu vermeiden und die richtigen Schritte zur rechten Zeit einzuleiten. So vermeiden Sie unnötigen Stress und können sich auf das Wesentliche konzentrieren – nämlich die Weichen für einen neuen Lebensabschnitt zu stellen.

Wenn Sie vor einer Scheidung stehen oder mitten im Trennungsprozess sind, zögern Sie nicht, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein erstes Beratungsgespräch (Erstberatung) bei einem Scheidungsanwalt in Ihrer Nähe – sei es in Rostock, Bad Doberan oder anderswo im Landkreis – kann Ihnen Klarheit über Ihre Lage verschaffen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Erstberatung. Wir stehen Ihnen mit Erfahrung und Empathie zur Seite, um die für Sie beste Lösung zu finden. Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen – mit professioneller Unterstützung schaffen Sie die Scheidung und den Neuanfang bestmöglich vorbereitet.