ERBRECHT

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und individuellen Strategie

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Hier sind wir für Sie tätig:


  • Erstellung von Testamenten
  • Regelungen der Unternehmensnachfolge
  • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  • Auseinandersetzung unter mehreren Erben
  • Erbscheinsverfahren
  • Schenkungsrecht
  • Pflichtteilsrecht
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Betreuungsverfügungen

Erbrecht in Deutschland: Ratgeber für Bad Doberan, Rostock und Landkreis Rostock

Einführung: Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen eines Menschen nach seinem Tod geschieht. Auch in Bad Doberan, Rostock und dem Landkreis Rostock suchen viele Bürger nach verständlichen Informationen rund um Testament, Pflichtteil oder Unternehmensnachfolge. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Aspekte des deutschen Erbrechts – verständlich für juristische Laien, mit lokalen Hinweisen (z. B. das zuständige Nachlassgericht für Bad Doberan und Rostock) und praktischen Tipps. Lesen Sie, worauf es beim Erben und Vererben ankommt, wie Sie ein Testament erstellen, was nahe Angehörige beim Pflichtteil beachten müssen und wie Sie Ihre Unternehmensnachfolge richtig planen. Zusätzlich erfahren Sie, wie man eine Erbschaft annimmt oder ausschlägt, was bei Erbauseinandersetzungen zu tun ist und welche Rolle das Schenkungsrecht in der Nachlassgestaltung spielt.

1. Testament – den „letzten Willen“ wirksam festlegen

Ein Testament ermöglicht es, die Vermögensaufteilung nach dem eigenen Tod individuell zu regeln. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge – oft nicht im Sinne des Verstorbenen, vor allem bei Patchwork-Familien oder unverheirateten Partnern. Wer ein Testament erstellen möchte – sei es in Rostock, Bad Doberan oder anderswo – sollte die Formvorschriften des BGB beachten: Ein eigenhändiges Testament muss persönlich handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Datum und Ort sollten ebenfalls angegeben werden. Alternativ gibt es das öffentliche (notarielle) Testament – doch darauf gehen wir hier nicht näher ein (Hinweis: öffentliche Testamente werden in Deutschland von Notaren beurkundet).

Inhaltlich sollte ein Testament klar und eindeutig formuliert sein. Benennen Sie Ihre Erben mit vollständigem Namen und bestimmen Sie die Erbquoten oder Gegenstände präzise. Unklare Formulierungen können im Ernstfall zu Streit unter den Erben führen. Tipp: Lassen Sie sich bei der Testamentsgestaltung rechtlich beraten, um Formfehler oder Missverständnisse zu vermeiden. So stellen Sie sicher, dass Ihr „letzter Wille“ tatsächlich umgesetzt wird und nicht an Unwirksamkeit leidet.

Berliner Testament

In Bad Doberan und Umgebung besonders beliebt bei Ehepaaren ist das sogenannte Berliner Testament. Dabei setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass die gemeinsamen Kinder erst nach dem Tod des Zweitversterbenden erben. Dieses gemeinschaftliche Testament sichert den überlebenden Partner ab, birgt aber Tücken: Die Kinder können nach dem ersten Todesfall ihren Pflichtteil fordern (siehe Abschnitt Pflichtteilsrecht) und der überlebende Partner ist in seiner eigenen Testierfreiheit eingeschränkt. Ehepaare in Bad Doberan oder Rostock, die ein Berliner Testament erwägen, sollten sich der Vor- und Nachteile bewusst sein und eventuelle Pflichtteilsansprüche einplanen.

Aufbewahrung und Nachlassgericht

Ein Testament kann zu Hause aufbewahrt oder beim Nachlassgericht amtlich verwahrt werden. Für Bad Doberan, Rostock und den Landkreis Rostock ist das Amtsgericht Rostock als Nachlassgericht zuständig, seit das Amtsgericht Bad Doberan 2014 dem Amtsgericht Rostock zugeordnet wurde. Eine amtliche Verwahrung (gemäß § 2248 BGB) beim Nachlassgericht bietet Sicherheit: Im Sterbefall wird das Dokument gefunden, eröffnet und die Erben werden informiert. Hinterlegen Sie Ihr eigenhändiges Testament also z. B. beim Nachlassgericht Rostock, damit es im Ernstfall aufgefunden wird. Die gerichtliche Verwahrung kostet eine geringe Gebühr, gewährleistet aber, dass Ihr Testament im zentralen Testamentsregister registriert ist und im Todesfall automatisch eröffnet wird.

Erbvertrag als Alternative

Neben dem Testament gibt es auch den Erbvertrag, in dem vertraglich bindend mit einer anderen Person Erbfolgeregelungen getroffen werden. Ein Erbvertrag bedarf notarieller Beurkundung und kann sinnvoll sein, wenn z. B. Unternehmensnachfolgen oder gegenseitige Verpflichtungen geregelt werden sollen. In der Praxis – etwa im Landkreis Rostock – kommt der Erbvertrag seltener vor als das klassische Testament, ist aber ein wichtiges Instrument für komplexe Nachlassplanungen.

Fazit zum Testament

Stellen Sie sicher, dass Ihr Testament formwirksam ist und Ihren Willen unmissverständlich zum Ausdruck bringt. Sprechen Sie im Zweifel mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht – gerade bei größeren Vermögen, Immobilieneigentum in Rostock oder einem Familienunternehmen in Bad Doberan kann professionelle Beratung helfen, Fehler zu vermeiden. So behalten Sie die Kontrolle über Ihren Nachlass und verhindern spätere Familienkonflikte.

2. Pflichtteilsrecht – Mindestanspruch für nächste Angehörige

Auch wenn ein Erblasser jemanden enterbt, gehen nahe Familienangehörige in Deutschland meist nicht völlig leer aus: Das Pflichtteilsrecht garantiert bestimmten Personen einen geldwerten Mindestanteil am Nachlass. Pflichtteilsberechtigt sind die engsten Familienmitglieder – in erster Linie Kinder (auch adoptierte) und Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen. Eltern haben ebenfalls ein Pflichtteilsrecht, wenn keine Abkömmlinge des Erblassers vorhanden sind. Geschwister dagegen haben keinen Pflichtteilsanspruch. Diese gesetzliche Regelung soll verhindern, dass die nächsten Verwandten durch ein Testament völlig ausgeschlossen werden.

Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Seine Höhe beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Wird nach gesetzlicher Erbfolge ein Kind mit 50 % am Nachlass beteiligt, betrüge sein Pflichtteil 25 % des Nachlasswertes. Enterbt der Erblasser dieses Kind per Testament, kann es von den testamentarischen Erben diese 25 % in Geld verlangen.

Wie macht man den Pflichtteil geltend?

Zunächst muss ein Enterbter erfahren, dass er enterbt wurde (etwa durch Eröffnung des Testaments). Ein Pflichtteilsberechtigter muss seinen Anspruch aktiv bei den Erben einfordern – am besten schriftlich. Die Erben sind verpflichtet, Auskunft über den Nachlass zu geben und den Pflichtteilsanspruch zu erfüllen. Kommen sie dem nicht nach, kann der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen. In Rostock und Umgebung kommt es häufiger zu Streitigkeiten rund um den Pflichtteil, etwa wenn Immobilien oder Unternehmen im Nachlass sind und die Auszahlung des Pflichtteils die Erben vor finanzielle Herausforderungen stellt. Hier empfiehlt sich frühzeitige anwaltliche Beratung für beide Seiten – sowohl Enterber als auch Enterbte.

Pflichtteil entziehen?

Der Erblasser kann den Pflichtteil nur in seltenen Ausnahmefällen komplett entziehen (Pflichtteilsentziehung). Die Gründe dafür sind im Gesetz eng begrenzt, z. B. wenn der Berechtigte dem Erblasser nach dem Leben trachtet oder schwere Verbrechen gegen ihn begeht. Eine Pflichtteilsentziehung muss im Testament ausdrücklich unter Angabe des Grundes erfolgen. In der Praxis in Mecklenburg-Vorpommern (und allgemein) sind solche Fälle äußerst selten – gewöhnliche familiäre Zerwürfnisse reichen nicht aus, um den Kindern oder dem Ehepartner den Pflichtteil zu entziehen.

Pflichtteil und vorweggenommene Erbfolge

Manche Erblasser versuchen, Pflichtteilsansprüche zu umgehen, indem sie bereits zu Lebzeiten Vermögen verschenken (z. B. Immobilien in Bad Doberan schon zu Lebzeiten auf die Kinder übertragen). Doch das Pflichtteilsrecht kennt hierfür den Pflichtteilsergänzungsanspruch: Schenkungen, die in den letzten 10 Jahren vor dem Tod gemacht wurden, werden bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt (§ 2325 BGB). Je kürzer die Schenkung zurückliegt, desto stärker (im ersten Jahr zu 100 %, dann jährlich um 10 % fallend). Wichtig: Große Schenkungen kurz vor dem Tod „retten“ also nicht vor Pflichtteilsansprüchen – enterbte Angehörige können Ergänzung ihres Pflichtteils verlangen, um sich nicht benachteiligt zu fühlen.

Zusammenfassung Pflichtteil

Wer in Rostock oder im Landkreis Rostock nahen Angehörigen per Testament weniger zukommen lassen will, als die gesetzliche Erbfolge vorsieht, sollte das Pflichtteilsrecht bedenken. Komplett enterben kann man Kinder oder Ehegatten faktisch nicht (außer in Extremfällen). Eine mögliche Strategie ist, mit den Erben frühzeitig Vereinbarungen zu treffen (z. B. gegen Abfindung auf Pflichtteil verzichten) – hierfür ist anwaltliche Unterstützung ratsam. Pflichtteilsberechtigte wiederum sollten wissen, dass ihnen der halbe gesetzliche Erbteil in Geld zusteht und sie diesen notfalls einklagen können. Im Zweifel hilft ein im Erbrecht erfahrener Anwalt in Rostock, die eigenen Ansprüche zu berechnen und durchzusetzen.

3. Unternehmensnachfolge – Spezialfall Firmenerbe planen

Besonders Familienunternehmen und Selbständige in Regionen wie Rostock oder Bad Doberan stehen vor der Aufgabe, ihre Unternehmensnachfolge zu regeln. Hier treffen Erbrecht, Gesellschaftsrecht und manchmal Steuerrecht aufeinander. Eine vorausschauende Planung ist entscheidend, damit der Betrieb im Erbfall reibungslos weitergeführt werden kann und nicht zwischen Erben aufgeteilt oder zerschlagen wird.

Testamentarische Unternehmensnachfolge

Zunächst sollte im Testament klar festgelegt werden, wer das Unternehmen oder die Geschäftsanteile erhält. Ohne besondere Regelung fällt ein Betrieb als Teil des Nachlasses an die Erbengemeinschaft, was problematisch sein kann: Mehrere Erben, die gemeinsam ein Unternehmen erben, könnten unterschiedlicher Meinung über die Führung sein. Daher bieten Unternehmer oft einem bestimmten Nachfolger (z. B. einem fähigen Kind oder externen Manager) per Testament oder Erbvertrag die Firma an und bedenken die übrigen Erben finanziell anders (z. B. mit anderen Vermögenswerten oder gegen Zahlung eines Ausgleichs). So lässt sich die Handlungsfähigkeit des Betriebs sichern.

Gesellschaftsvertrag und Erbrecht

Führt der Erblasser sein Geschäft in einer bestimmten Rechtsform (etwa GmbH, OHG etc.), sollte geprüft werden, ob im Gesellschaftsvertrag bereits Nachfolgeregelungen stehen. Gesellschaftsrechtliche Klauseln können nämlich erbrechtliche Folgen überlagern. Beispielsweise enthalten viele Gesellschaftsverträge Vinkulierungsklauseln oder Eintrittsklauseln, die bestimmen, was mit den Anteilen im Todesfall geschieht. Unternehmer in Rostock und Umgebung sollten daher Testament und Gesellschaftsvertrag aufeinander abstimmen, um Widersprüche zu vermeiden.

Steuerliche Aspekte

Bei größeren Unternehmen oder Vermögen spielt auch die Erbschaftsteuer eine Rolle. Es gibt in Deutschland Steuererleichterungen für Betriebsvermögen, sofern der Betrieb eine gewisse Zeit fortgeführt und Arbeitsplätze erhalten werden (Stichwort Lohnsummenregelung). Eine gut geplante Unternehmensnachfolge berücksichtigt diese steuerlichen Vorteile, damit der Erbe nicht durch Steuerlast gezwungen ist, Teile des Betriebs zu verkaufen. Im Raum Rostock/Mecklenburg-Vorpommern, wo viele mittelständische Betriebe ansässig sind, ist dies ein wichtiger Punkt – die betriebsvermögensfreundlichen Regelungen sollen Arbeitsplätze erhalten, was gerade in strukturschwächeren Regionen von Bedeutung ist.

Vorweggenommene Nachfolge

Oft empfiehlt sich eine Kombination aus Schenkung und Testament. Teile des Unternehmens können bereits zu Lebzeiten an Nachfolger übertragen werden (vorweggenommene Erbfolge), um den Übergang fließend zu gestalten. Das hat Vorteile: Der Senior kann den Nachfolger einarbeiten, und durch vorzeitige Übertragungen lassen sich Steuerfreibeträge mehrfach nutzen (alle 10 Jahre). Allerdings müssen Pflichtteilsrechte anderer potentieller Erben bedacht werden (siehe Pflichtteilsergänzung oben). Hinweis: Eine Schenkung von Unternehmensanteilen sollte stets mit Rückfallklauseln abgesichert werden, falls der Nachfolger vor dem Schenker verstirbt oder der Betrieb doch verkauft wird – so fällt das Geschenk im Ernstfall an den Schenker oder dessen Erben zurück.

Unternehmensnachfolge in Bad Doberan und Rostock

In der Region Rostock/Bad Doberan gibt es viele familiengeführte Betriebe, vom Hotel an der Ostseeküste bis zum Handwerksbetrieb. Die Erhaltung solcher Unternehmen über Generationen ist oft eine Herausforderung. Das deutsche Erbrecht stellt dafür Werkzeuge bereit – von Testamentsgestaltungen über Nießbrauchsrechte bis hin zur Nutzung von Holdingstrukturen –, doch ohne professionelle Beratung ist die optimale Lösung kaum zu finden. Unser Rat: Unternehmer sollten frühzeitig mit Spezialisten (Erbrecht, Unternehmensrecht, Steuerberatung) eine Nachfolgestrategie erarbeiten. So lassen sich rechtliche Fallstricke umgehen und der Fortbestand des Lebenswerks sichern.

4. Erbschaft annehmen oder ausschlagen – was tun nach einem Todesfall?

Wenn ein Angehöriger verstirbt, stellt sich für die Hinterbliebenen die Frage: Will ich die Erbschaft antreten oder lieber ausschlagen? Grundsätzlich geht der Nachlass im Zeitpunkt des Todes automatisch auf die Erben über (§ 1922 BGB). Aber Achtung: Als Erbe übernehmen Sie nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden des Verstorbenen. Ist der Nachlass überschuldet, kann es sinnvoll sein, die Erbschaft auszuschlagen, um nicht mit dem eigenen Vermögen für die Schulden haften zu müssen.

Annahme der Erbschaft

Eine ausdrückliche Annahme ist gesetzlich nicht zwingend – wer nichts tut, gilt nach Ablauf der Ausschlagungsfrist als Erbe. Dennoch kann man die Erbschaft auch aktiv annehmen, z. B. indem man einen Erbschein beantragt oder Nachlassgegenstände an sich nimmt. Mit Annahme (ob ausdrücklich oder durch Fristablauf) ist man endgültig Erbe, mit allen Rechten und Pflichten. In der Regel wird man die Erbschaft annehmen, wenn ein positives Vermögen vorhanden ist. Tipp: Verschaffen Sie sich zeitnah einen Überblick über den Nachlass (Kontoauszüge, Schulden, Immobilien). Falls unklar ist, ob der Nachlass werthaltig ist, können Erben beim Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragen, um ihre Haftung zu begrenzen.

Ausschlagung der Erbschaft

Möchten Sie das Erbe ausschlagen, müssen Sie aktiv tätig werden – und zwar innerhalb von 6 Wochen, nachdem Sie vom Anfall der Erbschaft erfahren haben. Diese Frist verlängert sich auf 6 Monate, wenn entweder der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder der Erbe sich bei Fristbeginn im Ausland aufhielt. Die Frist ist strikt: Lassen Sie sie verstreichen, gelten Sie als Erbe mit allen Konsequenzen.

Die Ausschlagung muss gegenüber einem Notar oder dem Nachlassgericht erklärt werden. Das geht entweder beim Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt gewohnt hat, oder beim Amtsgericht Ihres eigenen Wohnsitzes (letzteres leitet die Erklärung dann an das zuständige Nachlassgericht weiter). In Rostock und Umgebung bedeutet das: Ist der Verstorbene etwa in Bad Doberan oder Rostock wohnhaft gewesen, nimmt das Nachlassgericht Rostock die Ausschlagung entgegen; wohnen Sie selbst z. B. in Güstrow, könnten Sie die Erklärung auch beim Amtsgericht Güstrow abgeben, die dann ans Nachlassgericht Rostock geschickt wird. Wichtig: Die Ausschlagungserklärung muss öffentlich beglaubigt oder beurkundet werden – am einfachsten direkt vor dem Rechtspfleger im Nachlassgericht. Ein formloser Brief reicht nicht! Die Gebühr für die Ausschlagung beim Amtsgericht ist gering (etwa 30 € nach GNotKG) und fällt nur an, wenn der Nachlass wertmäßig negativ oder gering ist.

Folgen der Ausschlagung

Wer ausschlägt, wird behandelt, als hätte er nie existiert in der Erbfolge. Sein Erbteil fällt an die nächsten Berechtigten (z. B. tritt beim Ausschlagen eines Kindes dessen eigener Nachwuchs oder die Miterben entsprechend in die Lücke). Achtung: Haben Eltern minderjähriger Kinder die Aussicht auf eine überschuldete Erbschaft, müssen sie auch für die Kinder ausschlagen, sonst erben diese eventuell unwissentlich die Schulden. Nach Ausschlagung hat man keinerlei Rechte oder Pflichten mehr am Nachlass – man bekommt nichts (auch keinen Pflichtteil) und haftet auch nicht für Nachlassverbindlichkeiten.

Praxistipp

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie erben wollen, können Sie die Nachlassinventar-Einsicht beantragen oder einen Nachlasspfleger einsetzen lassen, um die Vermögensverhältnisse zu klären. In Rostock können Sie sich hierzu ans Amtsgericht (Nachlassgericht) wenden; Beratung erteilt das Gericht allerdings nicht (es darf keine Rechtsberatung leisten). Hier empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten, der Sie innerhalb der knappen Frist berät, ob eine Ausschlagung sinnvoll ist. Notfalls lässt sich die Ausschlagungsfrist auch verlängern, wenn z. B. noch unklar ist, ob weitere Vermögenswerte auftauchen – dies erfordert jedoch einen begründeten Antrag.

Zusammengefasst

Prüfen Sie nach einem Todesfall umgehend, ob die Erbschaft positiv oder negativ ist. Bei Schulden im Nachlass sollte man erwägen auszuschlagen. Die Frist von 6 Wochen ist kurz – insbesondere wenn man vom Nachlassgericht offiziell benachrichtigt wird (etwa bei einem hinterlegten Testament), läuft die Frist ab Zugang des Gerichtsbriefs. Handeln Sie rasch und erklären die Ausschlagung formgerecht beim zuständigen Gericht oder bei einem Notar, wenn nötig. So schützen Sie sich vor einer Haftung für fremde Schulden und überlassen das Erbe dem nächsten in der Reihe.

5. Erbauseinandersetzung – wenn mehrere Erben sich einigen müssen

Hinterlässt ein Verstorbener mehrere Erben, bilden diese kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Die Erbengemeinschaft verwaltet den Nachlass gemeinschaftlich und kann nur einstimmig darüber verfügen. Das Ziel ist die Erbauseinandersetzung, also die Verteilung des Nachlasses unter den Erben entsprechend ihrer Erbquoten. In der Praxis kann dies reibungslos per Vereinbarung geschehen – oder aber zu erheblichen Konflikten führen, wenn die Erben unterschiedliche Vorstellungen haben.

Typische Probleme einer Erbengemeinschaft

Oft besteht der Nachlass aus unteilbaren Werten wie einer Immobilie oder einem Familienunternehmen. Nehmen wir einen Fall aus Bad Doberan: Drei Geschwister erben gemeinsam das Elternhaus an der Ostseeküste. Einer möchte das Haus behalten und selbst nutzen, die anderen wollen lieber verkaufen, um das Geld zu bekommen. Solche Interessenkonflikte sind klassisch. Solange man sich nicht einigt, blockiert sich die Erbengemeinschaft gegenseitig – keiner kann allein über das Haus verfügen. In solchen Situationen gibt es mehrere Lösungen:

Nachlassgericht und Erbauseinandersetzung

Häufig herrscht der Irrglaube, das Nachlassgericht regle die Erbauseinandersetzung. Dem ist nicht so. Das Nachlassgericht ist für die Verteilung des Nachlasses oder die Lösung von Streitigkeiten nicht zuständig. Es eröffnet Testamente, erteilt Erbscheine und nimmt Ausschlagungen auf – aber die Einigung unter den Erben müssen diese selbst erreichen. Kommt es zum Streit, bleibt nur der Weg vor die ordentlichen Gerichte (Zivilgericht), nicht das Nachlassgericht. In Rostock etwa würde eine Erbengemeinschaft, die sich nicht einigt, beim zuständigen Zivilgericht (meist ebenfalls Amts- oder Landgericht, je nach Streitwert) klagen müssen.

Prävention ist besser

Schon der Erblasser kann durch kluge Testamentsgestaltung Streit vermeiden. Etwa durch Teilungsanordnungen (§ 2048 BGB) kann er bestimmen, wer was bekommen soll („Meine Tochter erhält das Haus, mein Sohn das Wertpapierdepot, etc.“), anstatt alle alles gemeinsam erben zu lassen. Auch das Einsetzen eines Testamentsvollstreckers hilft, denn dieser übernimmt die Abwicklung und Aufteilung gemäß dem Willen des Erblassers. Insbesondere bei größeren Vermögen oder Immobilien in attraktiver Lage (Stichwort: Ferienimmobilien in Bad Doberan) ist es ratsam, solche Vorkehrungen zu treffen, damit die Erben später nicht zerstritten vor Gericht landen.

Erbauseinandersetzung in der Praxis

Wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind (z. B. nach einem Erbfall in Rostock), sollten Sie zunächst versuchen, in Ruhe mit den Miterben zu verhandeln. Oft hilft es, gemeinsam einen Anwalt oder Mediator hinzuzuziehen, der moderiert und eine für alle akzeptable Lösung ausarbeitet. Jeder Erbe hat das Recht, jederzeit die Auseinandersetzung zu verlangen – niemand kann auf Dauer gezwungen werden, in der Gemeinschaft zu bleiben. Dieser Druckmittel-Hebel („notfalls klage ich auf Teilung“) kann Verhandlungspartner dazu bewegen, einem Vergleich zuzustimmen. Ein sinnvoller Ausgleich kann z. B. Ratenzahlung beim Auskauf eines Erben sein oder die Aufteilung unterschiedlicher Vermögenswerte unter den Erben.

Wichtig: Während der Dauer der Erbengemeinschaft gehört jeder Nachlassgegenstand allen Miterben gemeinsam (nach Bruchteilen). Keiner darf allein darüber verfügen. Das kann auch Risiken bergen – etwa darf ein einzelner Miterbe nicht einfach das Konto abräumen oder das geerbte Auto verkaufen, ohne sich strafbar zu machen. Ebenso haften die Erben gemeinschaftlich für Nachlassschulden. Es ist daher im Interesse aller, den Nachlass zügig auseinanderzusetzen. Bei komplexen Nachlässen (etwa ein Unternehmen oder viele Immobilien) kann eine Nachlassverwaltung durch einen berufsmäßigen Verwalter sinnvoll sein, um das Vermögen bis zur Auseinandersetzung zu sichern.

Fazit Erbauseinandersetzung

Streit unter Erben ist leider häufig, aber vermeidbar. Transparenz, Kommunikation und Kompromissbereitschaft sind Schlüssel. In der Region Rostock gibt es Anwälte, die auf Erbmediation spezialisiert sind – nutzen Sie solche Angebote, bevor verhärtete Fronten entstehen. Denken Sie auch als Erblasser präventiv: mit einem durchdachten Testament können Sie Ihren Erben viel Ärger ersparen.

6. Schenkungsrecht – zu Lebzeiten Vermögen übertragen

Schenkungen zu Lebzeiten spielen im Erbrecht eine wichtige Rolle, insbesondere bei der Nachfolgeplanung. Unter Schenkungsrecht versteht man die rechtlichen Regeln, die gelten, wenn jemand einem anderen unentgeltlich Vermögenswerte überträgt (also ohne Gegenleistung). Typische Beispiele: Eltern schenken dem Kind schon zu Lebzeiten ein Grundstück oder eine erhebliche Geldsumme, oft als „vorweggenommene Erbfolge“ bezeichnet. Motive können sein: steuerliche Vorteile nutzen, dem Nachfolger früh Verantwortung übertragen, oder auch bestimmte Pflichtteilsansprüche zu umgehen.

Rechtliche Grundlagen

Eine Schenkung ist im BGB definiert (§§ 516 ff. BGB) als Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, und beide Parteien einig sind, dass dies unentgeltlich geschieht. Formvorschriften: Die meisten Schenkungen sind formfrei möglich (etwa Geldüberweisung als Handschenkung). Bei Immobilien oder GmbH-Geschäftsanteilen jedoch ist eine notarielle Beurkundung erforderlich – hier kommt man um den Notar nicht herum (gesetzliche Formvorschrift). Da wir uns auf erbrechtliche Aspekte konzentrieren, sei nur erwähnt: Solche größeren Schenkungen sollten sorgfältig vereinbart werden (ggf. mit Widerrufsrechten, Nießbrauchsvorbehalt etc.).

Steuerliche Vorteile der Schenkung

Deutschland erhebt auf große Vermögensübergänge Erbschaft- und Schenkungsteuer. Der Clou: Steuerfreibeträge (z. B. 400.000 € zwischen Eltern und Kind) können alle 10 Jahre neu genutzt werden. Wer also frühzeitig Teile seines Vermögens verschenkt, kann unter Umständen insgesamt mehr steuerfrei übertragen, als wenn alles erst beim Tod übergeht. Beispiel: Eine Mutter in Rostock mit 800.000 € Vermögen kann ihrem Sohn 400.000 € heute schenken (steuerfrei, innerhalb des Freibetrags). Lebt sie noch 10 Jahre, kann sie erneut 400.000 € steuerfrei übertragen. Würde der Sohn erst alles erben, fiele für die zweite Hälfte Erbschaftsteuer an. Hinweis: In Mecklenburg-Vorpommern gelten die gleichen Steuersätze und -freibeträge wie bundesweit – das Finanzamt Greifswald ist für Erbschaft-/Schenkungsteuer zuständig.

Schenkung und Pflichtteil

Wie im Abschnitt Pflichtteilsrecht erläutert, schützen Schenkungen einen Erblasser nicht vollständig davor, dass Pflichtteilsberechtigte partizipieren. Geschenktes wird teilweise angerechnet (innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod). Allerdings können Schenkungen, die deutlich mehr als 10 Jahre vor dem Erbfall zurückliegen, Pflichtteilsansprüche tatsächlich reduzieren oder aushebeln – das erfordert aber eine wirklich vorausschauende Planung (man muss >10 Jahre vorher über Vermögensübertragungen entscheiden).

Zudem gibt es den Spezialfall der Pflichtteilentziehung durch Schenkung an Dritte in böswilliger Absicht, um Pflichtteilsberechtigte zu benachteiligen. Hier hat der BGH Kriterien aufgestellt (Stichwort benachteiligende Schenkung, siehe Berliner Testament Abschnitt oben): Im Extremfall können Schlusserben von dem Beschenkten die Herausgabe verlangen, wenn die Schenkung ausschließlich der Pflichtteilsumgehung diente. Aber dies sind komplizierte Ausnahmen, die im Alltag selten vorkommen.

Rückforderungsrechte bei Schenkung

Das Gesetz gibt Schenkenden einige Sicherheiten: Etwa kann man eine Schenkung wegen groben Undanks widerrufen (§ 530 BGB), falls der Beschenkte sich schwer undankbar verhält (z. B. Straftat gegen den Schenker). Oder Eltern können von Kindern ein Grundstück zurückverlangen, wenn sie selbst verarmen und der Sozialhilfeträger sonst einspringen müsste (§ 528 BGB). Solche Eventualitäten sollten in Schenkungsverträgen bedacht werden. In der Region Rostock haben viele ältere Menschen Immobilienwerte, die sie gerne zu Lebzeiten an die Kinder weitergeben – hier ist es ratsam, z. B. ein Wohnrecht oder Nießbrauch vorzubehalten, damit die Schenker abgesichert bleiben.

Vorweggenommene Erbfolge

Der Begriff meint, dass man bereits zu Lebzeiten Teile des Erbes übergibt, quasi das Erbe „vorwegnimmt“. Das kann fließend in die normale Erbfolge übergehen. Ein oft empfohlener Weg ist eine kombinierte Nachfolgeplanung: bestimmte Vermögenswerte jetzt schenken (um Steuern zu sparen und Nachfolger aufzubauen) und den Rest per Testament regeln. So nutzt man die Vorteile beider Wege. Allerdings ist ohne fundierte Beratung kaum zu durchschauen, welche Gestaltung optimal ist – hier sollte man auf jeden Fall Expertenrat (Anwalt, Steuerberater) einholen.

Schenkungen im Pflegefall

Ein häufiger Beweggrund für Schenkungen ist auch die Angst vor dem „Heim aufzehren“ – also dass im Pflegefall das gesamte Vermögen für Pflegekosten draufgeht. In Rostock etwa, mit steigenden Pflegekosten, überlegen sich Senioren, frühzeitig das Haus auf die Kinder zu übertragen. Man muss jedoch wissen: Verschenkt man sein Haus und benötigt innerhalb von 10 Jahren Sozialhilfe für Pflege, kann das Sozialamt auf die beschenkte Immobilie zurückgreifen (Stichwort: Herausgabeanspruch nach Sozialrecht). Auch daher sollte Schenkungsplanung immer die eigene Absicherung berücksichtigen.

Kurz gesagt zum Schenkungsrecht

Schenken statt vererben kann klug sein – um Steuern zu sparen, Streit vorzubeugen oder Nachfolger aufzubauen. Doch jede Schenkung will gut überlegt sein. Es gelten komplexe Regeln im Hintergrung (Pflichtteil, Steuer, Sozialregress), die man als Laie leicht übersieht. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, bevor Sie große Vermögenswerte übertragen. In Bad Doberan und Rostock stehen Ihnen Fachanwälte für Erbrecht zur Seite, die gemeinsam mit Steuerexperten eine für Ihre Familie maßgeschneiderte Lösung erarbeiten können.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht (Rostock & Bad Doberan)

Frage 1: Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Wenn kein Testament oder Erbvertrag existiert, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese ist im BGB geregelt und richtet sich primär nach Verwandtschaftsgrad. Zunächst erben die Kinder des Verstorbenen (neben dem Ehegatten). Hat der Verstorbene keine Kinder, erben die Eltern und Geschwister, ggf. deren Abkömmlinge. Ein Ehegatte erhält – abhängig vom Güterstand – neben den Kindern in der Regel die Hälfte, neben Eltern/Geschwistern zu zwei Dritteln des Nachlasses (§§ 1931, 1371 BGB). Ohne Testament kann es also passieren, dass z. B. auch entferntere Verwandte erben. Tipp: Wer das vermeiden oder individuell gestalten will, sollte ein Testament erstellen.

Frage 2: Wie kann ich ein Testament erstellen und was kostet das?

Ein Testament können Sie eigenhändig erstellen, indem Sie es vollständig von Hand schreiben, mit Ort und Datum versehen und unterschreiben. Diese Art Testament kostet Sie nichts außer Zeit. Wichtig ist die Einhaltung der Form – ein nur am Computer geschriebenes und unterschriebenes Testament ist ungültig. Alternativ können Sie ein notarielles Testament errichten (dabei entstehen Notarkosten abhängig vom Vermögen). In jedem Fall empfiehlt es sich, fachlichen Rat einzuholen. Kostenfallen: Die Gebühren für einen Notar oder Anwalt richten sich nach dem Geschäftswert (Wert des Nachlasses). Ein Notar beurkundet das Testament und sorgt für die Verwahrung im Zentralen Testamentsregister. Hinweis: Dieser Ratgeber konzentriert sich auf anwaltliche Beratung – Notarkosten werden hier nicht vertieft.

Frage 3: Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil und wie hoch ist er?

Pflichtteilsberechtigt sind die Kinder des Erblassers, sein Ehegatte (oder eingetragener Lebenspartner) und – wenn keine Kinder vorhanden – auch die Eltern des Erblassers. Enkel haben ein Pflichtteilsrecht nur, wenn ihr Elternteil (Kind des Erblassers) schon verstorben oder enterbt ist. Geschwister erhalten keinen Pflichtteil. Die Höhe des Pflichtteils beträgt 50 % des gesetzlichen Erbteils, den der Berechtigte ohne Testament erhalten hätte. Beispiel: Hat ein Verstorbener zwei Kinder und keinen Ehegatten, wäre jedes Kind gesetzlicher Erbe zu 1/2. Enterbt er eines der Kinder, kann dieses seinen Pflichtteil in Höhe von 1/4 des Nachlasses verlangen (die Hälfte von 1/2). Der Pflichtteil ist immer ein Geldanspruch gegen die Erben, kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände.

Frage 4: Kann ich meine Kinder enterben?

Sie können in Ihrem Testament jedwede Person enterben, also auch die eigenen Kinder durch Nichtberücksichtigung oder expliziten Ausschluss. Allerdings erhalten Kinder (und andere Pflichtteilsberechtigte) dann trotzdem den Pflichtteil – komplett „enterben“ im Sinne von nichts bekommen kann man sie nur in den sehr seltenen Fällen der Pflichtteilsentziehung (schwere Verfehlungen wie Verbrechen gegen den Erblasser). Praktisch bedeutet Enterbung der Kinder: Sie erhalten nicht die volle gesetzliche Quote, sondern können lediglich den Pflichtteil einfordern.

Falls Sie gewichtige Gründe haben, ein Kind zu enterben (z. B. völliger Kontaktabbruch, Undank), sollten Sie sich beraten lassen, ob und wie man dies am besten gestaltet. Manchmal ist eine Teilenterbung mit Vermächtnis für das Kind sinnvoller, um Streit zu vermeiden. Beachten Sie auch: Besondere Zuwendungen zu Lebzeiten an ein Kind können teilweise auf dessen Pflichtteil angerechnet werden (Stichwort Pflichtteilsminderung durch Ausstattung), hierzu ist aber juristische Beratung nötig.

Frage 5: Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?

Die Frist zur Ausschlagung beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls und des eigenen Erbrechts. Läuft diese Frist ab, ohne dass Sie ausgeschlagen haben, gelten Sie als Erbe (stillschweigende Annahme). Befand sich der Erblasser oder der Erbe im Ausland, verlängert sich die Frist auf 6 Monate.

Wichtig: Die Ausschlagung muss innerhalb dieser Frist beim zuständigen Nachlassgericht eingehen. Wer also kurz vor Fristablauf merkt, dass der Nachlass überschuldet ist, muss schnell handeln – notfalls persönlich zum Gericht gehen. Eine einmal abgegebene Ausschlagung kann nicht mehr widerrufen werden. Versäumen Sie die Frist, bleibt nur noch die Möglichkeit, unter engen Voraussetzungen die Annahme der Erbschaft anzufechten (z. B. wenn Sie erst nachträglich von hohen Schulden erfahren haben). Das ist jedoch aufwendig und nur innerhalb weiterer 6 Wochen nach Entdeckung des Irrtums möglich. Deshalb: Am besten sofort informieren und innerhalb der ersten Wochen entscheiden!

Frage 6: Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Sie sind dann Miterben und verwalten den Nachlass zusammen. Niemand in der Erbengemeinschaft kann allein über einen Nachlassgegenstand verfügen – alle Entscheidungen (Verkauf, Verteilung von Gegenständen etc.) müssen einstimmig getroffen werden.

In der Erbengemeinschaft gehört jedem Mitglied ein ideeller Anteil am gesamten Nachlass (nicht an einzelnen Stücken). Ziel ist die Erbauseinandersetzung, also die Aufteilung des Nachlasses auf die Erben. Bis dahin besteht eine gesamthänderische Verbundenheit. Konflikte sind nicht selten, vor allem wenn man sich über die Verwertung von Nachlassgegenständen nicht einig wird. Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen; notfalls muss ein Gericht die Teilung durchführen (z. B. durch Zwangsversteigerung einer Immobilie). Ein Nachlassgericht moderiert diesen Prozess nicht – es ist nicht zuständig für Erbstreitigkeiten oder die Verteilung. Hier müssen die Erben selbst eine Einigung finden oder gerichtlich klagen.

Frage 7: Was muss ich bei der Unternehmensnachfolge im Erbfall beachten?

Die Unternehmensnachfolge sollte idealerweise schon zu Lebzeiten des Unternehmers geplant werden. Wichtig ist, im Testament klar zu regeln, wer den Betrieb oder die Anteile erhalten soll. Stimmen Sie diese Regelungen mit dem Gesellschaftsvertrag ab (falls es z. B. eine GmbH gibt). Überlegen Sie, ob Sie einem Nachfolger schon zu Lebzeiten Anteile übertragen (das kann den Übergang erleichtern und Steuerfreibeträge nutzen). Beachten Sie auch die Pflichtteilsrechte: Enterben Sie die übrigen Kinder zugunsten eines Nachfolgers, müssen Sie einkalkulieren, dass diese Geldansprüche haben. Gegebenenfalls können lebzeitige Abfindungen oder Versicherungsleistungen für Ausgleich sorgen.

Prüfen Sie, ob steuerliche Vergünstigungen (Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen) greifen – dafür muss der Nachfolger den Betrieb i. d. R. mindestens 5 Jahre fortführen und Lohnsummen halten. Hierzu sollten Sie unbedingt fachlichen Rat einholen, da Fehler teuer werden können (Stichwort Nachversteuerung). Kurzum: Planen Sie früh und umfassend. Ein Fachanwalt für Erbrecht in Rostock oder Bad Doberan kann zusammen mit Steuerberatern und ggf. einem Notar (für gesellschaftsrechtliche Verträge) ein optimales Nachfolgekonzept entwickeln, damit Ihr Lebenswerk in die richtigen Hände gelangt.

Frage 8: Was ist der Unterschied zwischen Erbschaft und Schenkung?

Beide Begriffe beziehen sich auf Vermögensübertragungen, aber zeitlich unterschiedlich: Eine Erbschaft erfolgt von Gesetzes wegen beim Tod einer Person – der Nachlass fällt den Erben an. Eine Schenkung dagegen passiert unter Lebenden: Der Schenker gibt freiwillig zu Lebzeiten etwas an den Beschenkten. Rechtlich relevant sind beide Vorgänge auch steuerlich (es gibt Erbschaft- und Schenkungsteuer, die aber mit gleichen Freibeträgen arbeiten). Außerdem kann man durch Schenkungen die Vermögensübergabe steuern, während eine Erbschaft der gesetzlichen Erbfolge oder letztwilligen Verfügungen folgt. Viele planen durch Schenkungen zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge) ihre Erbschaft vor, um Freibeträge optimal zu nutzen oder den Erben den Einstieg zu erleichtern.

Wichtig: Schenkungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen, wenn der Schenker innerhalb von 10 Jahren verstirbt. Im Kern ist der Unterschied aber klar – das eine passiert im Todesfall (Erbe), das andere unter Lebenden (Schenkung). Oft ist eine Kombination beider Wege sinnvoll, um Streit und Steuern zu minimieren.

Fazit: Vorsorge treffen und Rat einholen – Ihr Erbe in guten Händen

Das Erbrecht ist komplex, doch mit dem richtigen Wissen und gründlicher Planung lassen sich viele Fallstricke umgehen. Von der Testamentserstellung über Pflichtteilsansprüche bis hin zur Unternehmensnachfolge haben Sie in Deutschland – und damit auch in Rostock, Bad Doberan und im Landkreis Rostock – vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um Ihren letzten Willen durchzusetzen, Ihre Liebsten abzusichern und Streit unter Erben zu vermeiden. Oft zeigt sich: Frühzeitige Beratung zahlt sich aus.

Ob Sie ein Testament verfassen möchten, Fragen zum Pflichtteil haben oder unsicher sind, wie Sie Ihre Erbschaft regeln sollen – scheuen Sie sich nicht, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gerade bei rechtlich kniffligen Themen (z. B. Firmenvermögen, Immobilien oder Patchwork-Familien) unterstützt ein erfahrener Anwalt für Erbrecht dabei, optimale Lösungen zu finden. Handeln Sie proaktiv: Ein rechtssicheres Testament und eine durchdachte Nachlassplanung geben Ihnen und Ihrer Familie Sicherheit.

Zögern Sie nicht, bei erbrechtlichen Fragen auf professionelle Unterstützung zurückzugreifen. Kontaktieren Sie einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Bad Doberan oder Rostock, um Ihre Situation persönlich zu besprechen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Erbe in die gewünschten Bahnen gelenkt wird und Ihre Angehörigen bestens vorgesorgt sind.

Egal ob es um die Erstellung eines Testaments, die Geltendmachung eines Pflichtteils oder die Regelung einer Unternehmensnachfolge geht – mit kompetenter Beratung sind Sie auf der sicheren Seite. Sichern Sie jetzt Ihren letzten Willen ab und vermeiden Sie zukünftige Konflikte: Ihr Nachlass – in guten Händen!

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