RECHTSSCHUTZ

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, muss eine sogenannte Deckungszusage eingeholt werden.

Das erledigen wir für Sie. Bevor Sie uns beauftragen, müssen Sie sich auch nicht mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzten. In der Regel sind rechtliche Fragen zu klären, weshalb wir das für Sie besser und einfacher erledigen können.


Manchmal wird durch die Rechtsschutzversicherung sofort ein bestimmter Anwalt empfohlen. Das sind dann oft Anwälte, die alle Angelegenheiten übernehmen, die von der Rechtsschutzversicherung geschickt werden. Dabei wird nicht immer darauf geachtet, ob der Anwalt auf das spezielle Problem auch spezialisiert ist. Darauf sollten Sie achten. Schließlich brauchen Sie den Anwalt mit den besten Kenntnissen und der größtmöglichen Erfahrung für Ihr Problem. Sie müssen nicht den von der Rechtsschutzversicherung genannten Anwalt beauftragen. Sie haben immer eine freie Anwaltswahl.