BERATUNGSHILFE

Wer bekommt Beratungshilfe?


Menschen mit geringem Einkommen können Beratungshilfe beantragen, damit auch sie anwaltliche Beratung erhalten können. Die Anwaltskosten werden vom Staat übernommen.

Wo kann Beratungshilfe beantragt werden?


Bevor Sie zum Anwalt gehen, müssen Sie einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen. Den erhalten Sie bei der Rechtsantragstelle Ihres Amtsgerichts.

Was muss vorgelegt werden?


- Die Unterlagen, zu denen Sie anwaltlich beraten werden wollen. (z.B. Kündigung des Arbeitgebers, Unterhaltsberechnung, Rentenbescheid usw.)

- Nachweise zu Ihrem aktuellen Einkommen und Nachweise über Ihre aktuellen Ausgaben. (z.B. Gehaltsabrechnung, Mietvertrag, Kontoauszug usw.)


Zum Formular Beratungshilfe