Versicherungsrecht

Berufsunfähigkeit, Unfallversicherung & Schadensregulierung

Fachanwalt für Versicherungsrecht in Bad Doberan & Rostock

Versicherungen sollen schützen, wenn es darauf ankommt – bei Krankheit, Unfall oder Berufsunfähigkeit. Doch in der Realität erleben wir oft das Gegenteil: Die Versicherung zahlt nicht, verzögert die Regulierung oder wirft dem Versicherten Pflichtverletzungen vor. Als spezialisierte Kanzlei stehen wir an Ihrer Seite. Rechtsanwalt Frank Koch ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und setzt sich für Ihre Ansprüche ein.

Versicherung lehnt Leistung ab?

Besonders bei hohen Summen wie in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder privaten Unfallversicherung prüfen die Versicherer extrem genau. Oft wird behauptet, Sie hätten beim Antrag Vorerkrankungen verschwiegen oder der Grad der Invalidität sei zu gering. Lassen Sie sich das nicht gefallen!

Unsere Schwerpunkte im Versicherungsrecht

Unsere Expertise umfasst:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BU und BUZ): Durchsetzung der BU-Rente bei Ablehnung wegen angeblicher „vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung“, der Behauptung des Nichtvorliegens von Berufsunfähigkeit oder Verweis auf andere Berufe.
  • Vertretung bei Einstellung der Zahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung: Durchsetzung der Weiterzahlung der BU-Rente wegen der Behauptung des nicht mehr Vorliegens von Berufsunfähigkeit oder Verweis auf einen anderen Beruf.
  • Private Unfallversicherung: Streit um Invaliditätsgrade und die Gliedertaxe. Wichtig: Beachten Sie die strengen Melde- und Feststellungsfristen!

Warum zum Fachanwalt?

Das Versicherungsrecht ist geprägt von komplizierten Bedingungen (AVB) und einer umfangreichen Rechtsprechung. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kennt die Fallstricke und Taktiken der Versicherer. Rechtsanwalt Frank Koch verfügt über langjährige Erfahrung und das notwendige medizinische Verständnis, um Gutachten kritisch zu hinterfragen. Wir vertreten Ihre Interessen auf Augenhöhe mit den Rechtsabteilungen der Versicherungen – für Ihr Recht.

Häufige Fragen zum Versicherungsrecht (FAQ)

Bewahren Sie Ruhe und akzeptieren Sie die Ablehnung nicht vorschnell. Versicherer nutzen oft Standardtextbausteine oder interpretieren medizinische Berichte zu ihren Gunsten. Wir prüfen Ihren Vertrag und den Leistungsfall und führen die notwendige Korrespondenz mit der Versicherung.

In der Regel, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich auf Dauer (mind. 6 Monate) zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Dies muss ärztlich nachgewiesen werden. Ob der Versicherer Sie auf einen anderen Beruf „verweisen“ darf, hängt von Ihrem Vertrag ab.

Bei der privaten Unfallversicherung muss die Invalidität meist innerhalb eines Jahres eingetreten und innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht worden sein. Ein Versäumnis dieser Frist führt meist zum Totalverlust der Ansprüche!

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten für Streitigkeiten mit Versicherungen. Wir stellen für Sie die Deckungsanfrage. Ohne Versicherung klären wir Sie im Erstgespräch transparent über das Kostenrisiko auf.