Was sind Fachanwälte

Fachanwälte müssen ähnlich wie Fachärzte für ihr Fachgebiet eine Zusatzausbildung abschließen. Die notwendigen Kenntnisse werden Anwälten nicht alle während des Jurastudiums beigebracht. Weiterhin müssen Fachanwälte besondere Erfahrungen auf ihrem Rechtsgebiet haben. Erfahrungen erlangen auch Rechtsanwälte erst durch praktische und jahrelange Arbeit. Außerdem müssen sich Fachanwälte jedes Jahr weiterbilden. Dadurch werden die Kenntnisse immer auf neuestem Stand gehalten. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Voraussetzungen überwachen genauestens die Rechtsanwaltskammern.

Es darf sich also nicht jeder Anwalt auch Fachanwalt nennen. Stattdessen werden häufig Tätigkeitsschwerpunkte oder Interessenschwerpunkte benannt. Eine spezielle Zusatzausbildung steht hinter diese Begriffen aber nicht. Diese Art Werbung beruht nur auf einer Selbsteinschätzung der jeweiligen Anwälte.