Scheidung in Bad Doberan & Rostock
Eine Scheidung ist für die Betroffenen oft ein emotionaler Einschnitt, der mit vielen Fragen verbunden ist. In Deutschland wird fast jede dritte Ehe geschieden, was zeigt, dass das Thema hohe gesellschaftliche Relevanz hat. Als spezialisierte Kanzlei in der Region Rostock und Bad Doberan stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Rechtsanwältin Martina Wurl ist seit vielen Jahren Fachanwältin für Familienrecht und kennt alle Aspekte von Trennung und Scheidung genau.
Trennung? Jetzt ist gute Beratung wichtig!
Steht eine Trennung bevor oder sind Sie bereits getrennt? Dann ist es wichtig, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen. Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung und Trennungsjahr sollten Sie nicht allein klären.
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Der Ablauf: So helfen wir Ihnen bei der Scheidung
Viele Mandanten sind unsicher, was bei einer Scheidung auf sie zukommt. So läuft das Verfahren typischerweise ab:
- Erstberatung & Situationsanalyse: Im ersten Gespräch erfassen wir Ihre Situation, besprechen den Stand der Trennung und klären offene Fragen zu Unterhalt, Kindern und Vermögen.
- Strategie & Vorgehen: Wir entwickeln gemeinsam eine Strategie – ob einvernehmliche Scheidung, Verhandlung einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder Klärung streitiger Fragen.
- Scheidungsantrag & Gerichtstermin: Nach Ablauf des Trennungsjahres reichen wir den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein und begleiten Sie zum Scheidungstermin.
Unsere Leistungen im Familienrecht
- Scheidung: Beratung und Vertretung bei einvernehmlicher und streitiger Scheidung.
- Unterhalt: Berechnung und Durchsetzung von Ehegatten- und Kindesunterhalt.
- Sorgerecht & Umgang: Regelung des Sorgerechts und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder.
- Zugewinnausgleich: Beratung zur Vermögensaufteilung und Berechnung des Zugewinns.
- Versorgungsausgleich: Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche.
- Scheidungsfolgenvereinbarung: Erstellung und Verhandlung einvernehmlicher Regelungen.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus tausenden familienrechtlichen Mandaten. Wir beraten Sie kompetent und persönlich.
Ausführlicher Ratgeber zur Scheidung
Die rechtlichen Grundlagen einer Scheidung
In Deutschland gilt das Zerrüttungsprinzip: Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das bedeutet, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht zu erwarten ist. Anders als früher müssen keine konkreten „Schuldigen" benannt werden – es reicht aus, dass die Ehe faktisch zerbrochen ist.
Das Trennungsjahr
In der Regel müssen die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor ein Scheidungsantrag gestellt werden kann. Dieses sogenannte Trennungsjahr soll sicherstellen, dass die eheliche Gemeinschaft wirklich beendet ist und nicht vorschnell die Ehe aufgegeben wird. Während dieser Zeit leben die Partner getrennt (entweder in getrennten Wohnungen oder zumindest innerhalb der gemeinsamen Wohnung deutlich getrennt).
Unterhalt (Ehegatten- und Kindesunterhalt)
Nach der Trennung stellt sich oft die Frage des Unterhalts. Man unterscheidet Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt. Beim Ehegattenunterhalt gibt es den Trennungsunterhalt (bis zur Scheidung) und den nachehelichen Unterhalt (nach der Scheidung). Der Kindesunterhalt für minderjährige Kinder hat immer Priorität und richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht auch nach der Scheidung bestehen. Das bedeutet, beide Elternteile entscheiden weiterhin gemeinsam in wichtigen Angelegenheiten für das Kind. Das Umgangsrecht stellt sicher, dass das Kind regelmäßig Zeit mit beiden Elternteilen verbringen kann.
Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
Die finanzielle Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens erfolgt über den Zugewinnausgleich. Der Zugewinn ist die Differenz zwischen Anfangsvermögen (bei Eheschließung) und Endvermögen (bei Zustellung des Scheidungsantrags). Derjenige mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz an den anderen ausgleichen.
Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich betrifft die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche beider Ehegatten. Dabei werden die Rentenkonten beider Partner ausgeglichen, um Nachteile auszugleichen, die entstehen, wenn z.B. einer der Ehepartner wegen Kindererziehung weniger für die Rente ansparen konnte.
Kosten einer Scheidung
Es fallen Gerichtskosten und Anwaltskosten an. Die Höhe hängt vom Verfahrenswert ab, der sich nach dem Nettoeinkommen beider Ehepartner bemisst. Für Personen mit geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu beantragen.