RECHTSTIPPS

Scheidung – Was kostet das?


Scheiden tut nicht nur weh, eine Scheidung kann auch teuer werden. Diese beiden Weisheiten sind weit verbreitet. Stimmt das aber wirklich? Sind Scheidungen tatsächlich immer so teuer? Eine typische Antwort von Juristen darauf ist: „Es kommt darauf an“.

Und leider ist es tatsächlich so. Es kommt nämlich darauf an, wie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei den Ehepartnern aussehen. Einfach ausgedrückt hängen die Kosten für eine Scheidung davon ab, wie reich oder arm die Ehepartner sind.

Recht einfach ist es, wenn zum Beispiel beide Ehepartner ALG-II beziehen. Dann ist die wirtschaftliche Situation so schlecht, dass die Scheidungskosten von der Staatskasse über die sogenannte Verfahrenskostenhilfe getragen werden. Selbst wenn sich jeder Ehepartner einen Anwalt nimmt, ist Verfahrenskostenhilfe zu gewähren.

Selbstverständlich kommt Verfahrenskostenhilfe aber auch in Betracht, wenn nicht Hartz IV bezogen wird. Auch wenn beide Ehepartner arbeiten und während der Ehe zum Beispiel ein Haus erworben haben, sind die Schulden aus dem Kredit häufig noch so hoch, dass trotz des vorhandenen Einkommens und Vermögens Verfahrenskostenhilfe durch das Gericht zu gewähren ist. Zu der Möglichkeit der Stellung eines Verfahrenskostenhilfeantrages müssen Anwälte nach dem Gesetz immer beraten. Es kommt also nicht darauf an, ob der Anwalt lieber mit seiner Mandantin oder seinem Mandanten persönlich abrechnen möchte.

Wenn Verfahrenskostenhilfe trotz allem nicht in Betracht kommt, können auf Scheidungen spezialisierte Anwälte wie Fachanwälte für Familienrecht bei der ersten Beratung meist relativ genau einschätzen, welche Kosten entstehen werden. Zu einer sorgfältigen anwaltlichen Beratung gehört die Frage der Kosten selbstverständlich dazu.