Scheidung-Online

Schnell, kostengünstig & bequem von zu Hause

Ihre Scheidung einfach online einreichen

Die Online-Scheidung ist der moderne Weg, Ihre Scheidung so einfach und stressfrei wie möglich abzuwickeln. Sie sparen sich Zeit und unnötige Anwaltswege. Als erfahrene Fachanwälte für Familienrecht begleiten wir Sie durch das gesamte Verfahren – digital, aber mit voller persönlicher Kompetenz.

Das unterscheidet uns von anderen

Wir sind Fachanwälte

Wir sind keine reine "Scheidungs-Agentur", sondern eine echte Kanzlei mit Fachanwälten. Wir prüfen Ihren Fall rechtlich fundiert und nicht nur automatisiert.

Nicht nur einfache Fälle

Viele Online-Anbieter scheitern, sobald es kompliziert wird. Wir nicht. Wenn Streit entsteht (z.B. um Unterhalt), können wir Sie nahtlos auch "klassisch" vertreten.

Persönlich erreichbar

Digital heißt nicht anonym. Sie können uns jederzeit anrufen oder (wenn gewünscht) doch einen Termin in der Kanzlei vereinbaren.

Voraussetzungen für die Online-Scheidung

Die Online-Scheidung eignet sich besonders für die einvernehmliche Scheidung. Das bedeutet: Sie und Ihr Ehepartner sind sich darüber einig, dass Sie sich scheiden lassen wollen. Zudem müssen Sie das sogenannte Trennungsjahr eingehalten haben – Sie leben also seit mindestens 12 Monaten getrennt.

Ist dies der Fall, genügt es, wenn nur ein Anwalt beauftragt wird. Dieser reicht den Antrag ein, und der andere Ehepartner stimmt dem Antrag vor Gericht einfach zu. Das spart erhebliche Kosten, da Sie nicht zwei Anwälte bezahlen müssen.

Wie lange dauert die Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten. Die exakte Dauer hängt oft davon ab, wie schnell die Rentenversicherungsträger die Auskünfte für den Versorgungsausgleich erteilen.

Mit der Online-Scheidung beschleunigen Sie zumindest den Start enorm: Statt auf einen Kanzlei-Termin zu warten, übermitteln Sie uns die Daten sofort digital. Wir erstellen den Antrag oft noch am selben Tag (bei Vorliegen aller Unterlagen).

Was kostet die Scheidung?

Die Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten) sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem sog. Verfahrenswert (im Wesentlichen das dreifache Nettoeinkommen beider Ehegatten). Es gibt keine "Sonderpreise" im Internet – das Gesetz gilt für alle Anwälte gleich.

Aber: Durch die Online-Abwicklung sparen Sie Fahrtkosten und Zeit. Und bei einer einvernehmlichen Scheidung tragen Sie oft nur die Kosten für einen einzigen Anwalt, die Sie sich mit Ihrem Ex-Partner teilen können.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Kostenvoranschlag, um Ihren genauen Betrag zu erfahren

Ratgeber & Informationen

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu wichtigen Themen rund um Ihre Scheidung:

Die elterliche Sorge: Grundsätzlich verbleibt es auch nach der Scheidung bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Wichtige Entscheidungen (z.B. Schulwahl, Operationen) müssen Eltern weiterhin gemeinsam treffen. Die alltäglichen Entscheidungen trifft der Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält.

Aufenthalt des Kindes: Oft leben die Kinder schwerpunktmäßig bei einem Elternteil. Immer häufiger wünschen Eltern jedoch das Wechselmodell, bei dem die Kinder zeitlich gleichmäßig von beiden betreut werden. Können sich die Eltern nicht einigen, hilft oft das Jugendamt oder eine Beratungsstelle. Erst wenn gar keine Lösung gelingt, entscheidet das Familiengericht, oft unter Hinzuziehung eines Verfahrensbeistands ("Anwalt des Kindes").

Minderjährige Kinder: Hier wird unterschieden zwischen Naturalunterhalt (Betreuung, Wohnen, Essen) und Barunterhalt (Geldzahlung). Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet den Naturalunterhalt. Der andere zahlt den Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen des Zahlers und dem Alter des Kindes.

Volljährige Kinder: Ab 18 sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, auch wenn das Kind noch zu Hause wohnt. Das volle Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet. Studierende mit eigenem Haushalt haben einen festen Pauschalbedarf.

Wechselmodell: Betreuen beide Eltern das Kind gleichermaßen (echtes Wechselmodell), heben sich die Zahlungspflichten nicht automatisch auf. Es findet eine komplexe Verrechnung der Einkommen statt.

Trennungsunterhalt: In der Zeit von der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung soll der Lebensstandard gewahrt bleiben. Verdient ein Partner deutlich mehr, muss er in der Regel Trennungsunterhalt zahlen.

Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung gilt das Prinzip der Eigenverantwortung: Jeder sorgt für sich selbst. Unterhalt gibt es nur noch in gesetzlich geregelten Fällen, z.B.:

  • Betreuungsunterhalt: Wenn wegen Kinderbetreuung nicht voll gearbeitet werden kann.
  • Krankheit oder Alter: Wenn Erwerbstätigkeit nicht möglich ist.
  • Ehebedingte Nachteile: Wenn z.B. für die Ehe die Karriere aufgegeben wurde.

Zugewinngemeinschaft: Haben Sie keinen Ehevertrag, leben Sie im gesetzlichen Güterstand. Bei der Scheidung wird verglichen: Wer hat während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut? Die Differenz muss zur Hälfte ausgeglichen werden (Zugewinnausgleich).

Erbschaften und Schenkungen werden dem Anfangsvermögen zugerechnet und "gehören" dem Empfänger allein (werden also nicht geteilt).

Schulden: Ein hartnäckiger Mythos: Man haftet NICHT automatisch für die Schulden des Partners. Jeder haftet nur für Kredite, die er selbst unterschrieben hat (Ausnahme: Geschäfte zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs).

Wohnung bei Trennung: Eine Zuweisung der Wohnung durch das Gericht während der Trennungsphase ist nur bei "unbilliger Härte" möglich (z.B. Gewalt, Unzumutbarkeit für Kinder).

Wohnung nach Scheidung: Können sich Mieter nicht einigen, kann das Gericht das Mietverhältnis auf einen Ehegatten allein übertragen.

Hausrat: Alles, was gemeinsam für den Haushalt angeschafft wurde (Möbel, Geschirr, Familienauto), wird verteilt. Persönliche Gegenstände (Kleidung, Schmuck, Hobby) gehören nicht dazu. Tipp: Einigen Sie sich gütlich – eine gerichtliche Hausratsteilung ist aufwendig und teuer.

Hierbei werden alle Rentenanwartschaften (Gesetzliche Rente, Betriebsrenten, Riester, Pensionen) halbgeteilt. Jede Versicherung berechnet den Wert der in der Ehezeit erworbenen Ansprüche. Das Gericht überträgt dann die Hälfte der Ansprüche auf das Rentenkonto des anderen.

Ausnahme: Bei einer Ehedauer von unter 3 Jahren findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt.

Achtung: Die Berechnungen der Rententräger sind kompliziert und fehleranfällig. Als Fachanwälte prüfen wir Auskünfte genau.

Ablauf der Scheidung


  1. Wir reichen für Sie den Scheidungsantrag ein.
  2. Das Gericht stellt den Antrag der Gegenseite zu.
  3. Der Versorgungsausgleich wird durchgeführt.
  4. Der Scheidungstermin findet beim Gericht statt.
  5. Das Gericht erläßt den Scheidungsbeschluss.
  6. Sie sind geschieden!