Erbrecht

Testament, Pflichtteil & Nachlass rechtssicher regeln

Erbrecht in Bad Doberan & Rostock

Das Erbrecht betrifft jeden – früher oder später stehen wir alle vor der Frage, wie wir unser Vermögen für die nächste Generation regeln oder wie wir als Erben mit einem Nachlass umgehen sollen. In unserer Kanzlei in Bad Doberan und der Region Rostock beraten wir Sie umfassend zu allen erbrechtlichen Fragen. Rechtsanwältin Martina Wurl verfügt über langjährige Erfahrung im Erbrecht und unterstützt Sie bei Testament, Pflichtteil, Erbauseinandersetzung und vielem mehr.

Erbfall eingetreten? Jetzt schnell handeln!

Ist ein Angehöriger verstorben, laufen wichtige Fristen. Insbesondere die Ausschlagungsfrist von nur 6 Wochen ist zu beachten, wenn der Nachlass überschuldet sein könnte. Auch Pflichtteilsansprüche und die Erbschaftsteuer erfordern schnelles Handeln.

Der Ablauf: So helfen wir Ihnen im Erbrecht

Ob Sie ein Testament erstellen möchten oder als Erbe Fragen haben – so läuft die Beratung typischerweise ab:

  1. Erstberatung & Situationsanalyse: Im ersten Gespräch erfassen wir Ihre Situation, prüfen vorhandene Dokumente und klären offene Fragen.
  2. Strategie & Vorgehen: Wir entwickeln gemeinsam eine Strategie – ob Testamentsgestaltung, Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder Erbauseinandersetzung.
  3. Umsetzung & Vertretung: Wir setzen die besprochenen Maßnahmen um und vertreten Sie bei Bedarf gegenüber anderen Erben, Gerichten oder Behörden.

Unsere Leistungen im Erbrecht

  • Testament & Erbvertrag: Erstellung und Prüfung von Testamenten, einschließlich Berliner Testament.
    Zum Angebot: Erstellung → | Zum Angebot: Überprüfung →
  • Pflichtteil: Berechnung und Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
  • Erbauseinandersetzung: Beratung und Vertretung bei Konflikten in Erbengemeinschaften.
  • Erbschaftsausschlagung: Beratung zur Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft.
  • Unternehmensnachfolge: Planung der Betriebsübergabe an die nächste Generation.
  • Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung: Erstellung von Vorsorgedokumenten für den Ernstfall.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung in erbrechtlichen Mandaten. Wir beraten Erblasser, Erben und Pflichtteilsberechtigte kompetent und persönlich.

Häufige Fragen zum Erbrecht (FAQ)

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Zunächst erben die Kinder (neben dem Ehegatten). Hat der Verstorbene keine Kinder, erben die Eltern und Geschwister. Ein Ehegatte erhält – abhängig vom Güterstand – neben Kindern in der Regel die Hälfte des Nachlasses.

Pflichtteilsberechtigt sind Kinder, der Ehegatte und – wenn keine Kinder vorhanden – die Eltern. Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch. Die Höhe beträgt 50 % des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen die Erben.

Die Frist beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Bei Auslandsbezug verlängert sie sich auf 6 Monate. Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht oder notariell erklärt werden. Nach Fristablauf gilt die Erbschaft als angenommen.

Die Kosten für eine Erstberatung sind gesetzlich gedeckelt (für Verbraucher max. 190 € zzgl. MwSt.). Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese meist die Kosten. Bei geringem Einkommen können Sie Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen.

Damit wir sofort loslegen können, bringen Sie bitte mit: vorhandene Testamente oder Erbverträge, den Erbschein (sofern vorhanden), Nachlassverzeichnisse und – falls vorhanden – Ihre Daten zur Rechtsschutzversicherung.