RECHTSTIPPS

Erwerbsminderungsrente – So geht es.


In der Corona-Krise ist vieles nicht einfacher geworden. Das trifft auch auf die Situation auf dem Arbeitsmarkt zu. Wer gesundheitliche Einschränkungen hat, hat vielleicht auch schon einmal über einen früheren Renteneintritt über die Erwerbsminderungsrente nachgedacht. Wie aber funktioniert das?

Zunächst muss bei der Deutschen Rentenversicherung ein Antrag gestellt werden. Das ist tatsächlich gar nicht so schwierig, weil im Rentenrecht der sogenannte Amtsermittlungsgrundsatz gilt. Das bedeutet, dass die Rentenversicherung das verbliebene Leistungsvermögen des Antragstellers feststellen muss. Das geschieht durch eine schriftliche Befragung der Ärzte oder die Erstellung eines Gutachtens. Antragsteller müssen also nicht im Voraus Befundberichte von ihren Ärzten oder gar eigene Gutachten besorgen. Es ist auch nicht erforderlich, dass ein Arzt die Rentenantragstellung befürwortet. Natürlich ist es hilfreich, wenn Ärzte ihre Patienten im Verfahren unterstützen. Die Unterstützung besteht jedoch insbesondere darin, dass die Fragebögen der Rentenversicherung sorgfältig ausgefüllt werden.

Oft werden Betroffene schon vorher von ihrer Krankenkasse oder dem Arbeitsamt zur Stellung eines Antrages für eine medizinische Reha-Maßnahme aufgefordert. Nach einer solchen Maßnahme wird auch immer ein Entlassungsbericht erstellt. Mit diesem werden die Betroffenen dann oft zwar arbeitsunfähig entlassen. Das Leistungsvermögen soll aber noch für 6 Stunden und mehr vorhanden sein. Viele Betroffene denken dann, dass keine Erfolgsaussichten mehr für einen Rentenantrag bestehen. Tatsächlich ist das aber kein Hinderungsgrund. Im Rentenverfahren selber kommt es oft zu ganz anderen Einschätzungen.

Was ist aber, wenn der Antrag dann doch abgelehnt wird? Gegen die negative Entscheidung kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Bleibt die Behörde danach immer noch bei ihrer ablehnenden Entscheidung, fertigt sie einen Widerspruchsbescheid. Gegen diesen kann innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht erhoben werden.

Gerade vor Klagen scheuen viele Betroffene zurück und verzichten so auf ihre Rechte. Es gibt aber Hilfe. Eine fachlich kompetente Unterstützung bieten Fachanwälte für Sozialrecht an. Viele von ihnen sind insbesondere auf das Rentenrecht spezialisiert.

Bleibt noch die Sorge über die Kosten. Diese sind jedoch meist durch Rechtsschutzversicherungen abgedeckt. Wer wenig Geld hat, kann staatliche Beihilfen beantragen. Bei der ersten Beratung kann die Kostenfrage immer angesprochen werden.