RECHTSTIPPS

Berliner Testament


Viele Eheleute möchten ein Berliner Testament errichten. Sie erhoffen sich oft damit, dass der überlebende Ehegatte vor den Ansprüchen der Kinder geschützt ist. In einem Berliner Testament setzen die Ehegatten sich gegenseitig als Erben ein.

Die Kinder sollen dann erst erben, wenn auch der letzte Elternteil verstorben ist. Aber auch ein solches Testament schützt nicht immer vor Streit. Oft machen die Kinder doch schon vor dem Tod des länger Lebenden ihre Ansprüche geltend. Manchmal befürchten die Kinder, dass der Überlebende das Erbe verschleudert. Oft wollen Kinder aber auch einfach nicht abwarten oder sie benötigen Geld.

Die Kinder bekommen dann trotzdem etwas, obwohl gerade das ja mit dem Berliner Testament vermieden werden sollte. Der Erbanteil verringert sich nur. Die Kinder erhalten dann den Pflichtteilsanspruch. Das ist die Hälfte vom eigentlichen Anspruch. In solchen Fällen kommt es häufig zu Streit.

Um so einen Streit zu vermeiden, ist der sicherste Weg, frühestmöglich eine einvernehmliche Regelung mit allen Beteiligten herbeizuführen. Diese Regelung sollte durch einen Anwalt geprüft werden, um Fehler zu vermeiden. Sollte eine einvernehmliche Regelung nicht möglich sein, sollte mit Hilfe eines spezialisierten Anwaltes eine gute erbrechtliche Gestaltung erarbeitet werden. Zu überlegen sind insbesondere auch Gestaltungsmöglichkeiten noch zu Lebzeiten beider Ehegatten.

Es ist jedenfalls nicht klug, mit dem Gang zum Anwalt zu warten, bis der Erbfall eingetreten ist. Eine selbst verfasste Regelung spart sicherlich zunächst Kosten. Sie kann aber nicht nur rechtliche Nachteile, sondern auch schwere familiäre Zerwürfnisse nach sich ziehen. Um Nachteile zu vermeiden, sollte frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden.