Arbeitsrecht

Ihr Recht bei Kündigung, Abfindung & Arbeitsvertrag

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bad Doberan & Rostock

Streitigkeiten im Arbeitsrecht sind für Mandanten oft existenzbedrohend. Geht es um den Verlust des Arbeitsplatzes durch eine Kündigung, steht nicht nur das Einkommen, sondern auch die soziale Sicherheit auf dem Spiel. Als spezialisierte Kanzlei in der Region Rostock und Bad Doberan stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Rechtsanwältin Martina Wurl ist seit vielen Jahren Fachanwältin für Arbeitsrecht und kennt die Taktiken von Arbeitgebern und deren Anwälten genau.

Kündigung erhalten? Jetzt ist Eile geboten!

Wurden Sie gekündigt? Dann müssen Sie sofort handeln. Das Gesetz gewährt Ihnen nur eine Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben (§ 4 KSchG). Nach Ablauf dieser Frist ist die Kündigung in der Regel wirksam – egal, wie ungerecht sie war.

Der Ablauf: So helfen wir Ihnen nach einer Kündigung

Viele Mandanten sind unsicher, was nach dem Gang zum Anwalt passiert. So läuft das Verfahren in unserer Kanzlei typischerweise ab:

  1. Erstberatung & Fristen-Check: Im ersten Gespräch prüfen wir Ihre Kündigung auf formelle und inhaltliche Fehler. Wir klären Sie über Chancen, Risiken und Kosten auf.
  2. Strategie & Außenauftritt: Wir legen gemeinsam fest, was Ihr Ziel ist: Wollen Sie den Job behalten oder eine möglichst hohe Abfindung? Wir reichen dann fristgerecht die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein.
  3. Gütetermin & Arbeitsgericht: Das Arbeitsgericht bestimmt dann den sogenanten Gütetermin. In diesem Termin vor dem Arbeitsgericht (meist Rostock) versucht das Gericht, eine Einigung (Vergleich/Abfindung) zu erzielen. Scheitert dies, vertreten wir Ihre Interessen im nachfolgenden Kammertermin konsequent weiter.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

  • Kündigungsschutz: Vertretung vor den Arbeitsgerichten in Rostock und deutschlandweit.
  • Abfindung: Verhandlung von maximalen Abfindungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Aufhebungsvertrag: Prüfung und Optimierung, um Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
  • Lohn & Gehalt: Durchsetzung offener Vergütungsansprüche, Überstunden und Urlaubsabgeltung.
  • Arbeitszeugnis: Prüfung auf versteckte negative Codes und Berichtigung.
  • Abmahnung: Strategische Beratung beim Erhalt einer Abmahnung (Gegendarstellung und Entfernung aus der Personalakte).

Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus tausenden arbeitsrechtlichen Mandaten. Wir beraten Arbeitnehmer, Führungskräfte und Arbeitgeber kompetent und persönlich.

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht (FAQ)

Es gibt keine feste gesetzliche Höhe für Abfindungen (außer in Sozialplan-Fällen). Eine Faustformel lautet oft: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Je nach Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage und Verhandlungsgeschick Ihres Fachanwalts kann dieser Betrag aber deutlich höher ausfallen.

Im Arbeitsgerichtsprozess der 1. Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, egal wer gewinnt. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese meist die Kosten. Gewerkschaftsmitglieder erhalten dort Rechtsschutz. Ansonsten richten sich die Kosten nach dem Streitwert (meist 3 Bruttomonatsgehälter). Wir klären Sie im Erstgespräch transparent über das Kostenrisiko auf.

Nein. Ihr Zeugnis muss wohlwollend und wahr sein. Versteckte Formulierungen ("Er bemühte sich...") sind unzulässig. Wir prüfen Ihr Zeugnis und setzen Anspruch auf Korrektur durch.

Die Kosten für eine Erstberatung sind gesetzlich gedeckelt (für Verbraucher max. 190 € zzgl. MwSt.). Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese meist die Kosten. Bei geringem Einkommen können Sie Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen.

Damit wir sofort loslegen können, bringen Sie bitte mit: Ihren Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben (sofern erhalten), die letzten drei Gehaltsabrechnungen und – falls vorhanden – Ihre Daten zur Rechtsschutzversicherung.