Arbeitsrecht-Online

Schnelle Kündigungsprüfung & Abfindungs-Check

Kündigung erhalten? Jetzt online handeln!

Die Online-Rechtsberatung ist der schnelle Weg zu Ihrem Recht. Sie sparen sich Zeit und unnötige Wege. Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen wir Ihre Kündigung sofort – digital, aber mit voller persönlicher Kompetenz.

Das unterscheidet uns von anderen

Wir sind Fachanwälte

Wir sind kein anonymes Portal, sondern eine echte Kanzlei mit Fachanwälten vor Ort. Wir prüfen Ihren Fall juristisch fundiert und setzen Ihre Ansprüche (Abfindung, Weiterbeschäftigung) durch.

Keine Zeit verlieren

Im Arbeitsrecht laufen kurze Fristen (z.B. 3 Wochen für die Kündigungsschutzklage). Durch die Online-Anfrage können wir sofort reagieren und Fristen wahren.

Persönlich erreichbar

Digital heißt nicht unpersönlich. Sie können uns jederzeit anrufen oder (wenn gewünscht) doch einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren.

Voraussetzungen für die Kündigungsschutzklage

Damit wir für Sie erfolgreich gegen eine Kündigung vorgehen können, sollten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Sie haben eine schriftliche Kündigung erhalten und das Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate. Zudem sollte der Betrieb regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen (Kleinbetriebsklausel).

Das Wichtigste ist jedoch die 3-Wochen-Frist: Die Klage muss zwingend innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht sein. Handeln Sie daher sofort!

Wie lange dauert das Verfahren?

Ein Kündigungsschutzprozess beginnt sehr schnell mit einem sogenannten Gütetermin (meist 3-6 Wochen nach Klageeinreichung). Ziel dieses Termins ist eine schnelle Einigung (meist gegen Abfindung).

Scheitert die Güteverhandlung, folgt nach ca. 3-6 Monaten der Kammertermin. Mit unserer Online-Abwicklung sorgen wir dafür, dass keine Zeit durch langwierige Terminabsprachen verloren geht. Wir reichen die Klage oft noch am selben Tag ein.

Was kostet die Klage?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert (im Arbeitsrecht meist 3 Brutto-Monatsgehälter). Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann tragen Sie meist gar kein Risiko. Wir kümmern uns kostenfrei um die Deckungszusage.

Ohne Versicherung gilt im Arbeitsrecht (1. Instanz) die Besonderheit: Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst, egal wie der Prozess ausgeht. Gerichtskosten fallen bei einem Vergleich (Abfindung) oft gar nicht an. Wir rechnen Ihnen das genaue Kostenrisiko vor Mandatserteilung transparent aus.

Häufige Fragen (FAQ)

Die Erstprüfung Ihrer Unterlagen ist bei uns kostenfrei. Sollten wir für Sie tätig werden, rechnen wir transparent nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir die komplette Korrespondenz zur Deckungszusage kostenlos für Sie.

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei jeder Kündigung. In der Praxis wird jedoch oft eine Abfindung gezahlt, um das Risiko eines ungünstigen Ausgangs des Prozesses zu vermeiden und eine schnelle Regelung herbeizuführen. Die "Faustformel" beträgt oft 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, kann aber je nach Erfolgschancen der Klage deutlich höher ausgehandelt werden.

Das Wichtigste: Die 3-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung für die Klage beim Arbeitsgericht ist entscheidend. Verstreicht diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie eigentlich rechtlich angreifbar gewesen wäre. Unser Online-Service hilft Ihnen, diese kritische Frist schnell und unkompliziert zu wahren.

Bei einer normalen betriebsbedingten Kündigung droht meist keine Sperrzeit. Vorsicht ist jedoch bei eigenem Verschulden oder einem unüberlegten Aufhebungsvertrag geboten! Hier kann die Agentur für Arbeit eine 12-wöchige Sperrzeit verhängen. Wir prüfen jeden Vergleich so, dass Ihnen keine Nachteile beim Arbeitslosengeld entstehen.

Ja, grundsätzlich haben Sie Anspruch auf ein wohlwollendes und qualifiziertes Arbeitszeugnis. Es darf keine versteckten negativen Formulierungen ("Geheimcodes") enthalten. Im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses verhandeln wir fast immer auch den Wortlaut Ihres Zeugnisses mit, damit Ihre berufliche Zukunft gesichert ist.

Ihr Resturlaub muss grundsätzlich gewährt (genommen) werden. Ist das bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich (z.B. wegen Krankheit oder sofortiger Freistellung), muss der Arbeitgeber die verbleibenden Tage ausbezahlen (Urlaubsabgeltung). Auch diesen Anspruch setzen wir für Sie durch.
Ablauf der Kündigungsschutzklage


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Ablauf der Online-Prüfung


  1. Sie füllen unser Online-Formular aus.
  2. Wir prüfen Ihre Angaben sofort nach Eingang.
  3. Wir rufen Sie für eine kostenfreie Ersteinschätzung zurück.
  4. Wir besprechen das weitere Vorgehen und klären die Kosten.
  5. Wir reichen die Klage ein oder verhandeln mit der Gegenseite.