Kündigung erhalten? Jetzt online handeln!
Die Online-Rechtsberatung ist der schnelle Weg zu Ihrem Recht. Sie sparen sich Zeit und unnötige Wege. Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen wir Ihre Kündigung sofort – digital, aber mit voller persönlicher Kompetenz.
Das unterscheidet uns von anderen
Wir sind Fachanwälte
Wir sind kein anonymes Portal, sondern eine echte Kanzlei mit Fachanwälten vor Ort. Wir prüfen Ihren Fall juristisch fundiert und setzen Ihre Ansprüche (Abfindung, Weiterbeschäftigung) durch.
Keine Zeit verlieren
Im Arbeitsrecht laufen kurze Fristen (z.B. 3 Wochen für die Kündigungsschutzklage). Durch die Online-Anfrage können wir sofort reagieren und Fristen wahren.
Persönlich erreichbar
Digital heißt nicht unpersönlich. Sie können uns jederzeit anrufen oder (wenn gewünscht) doch einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren.
Voraussetzungen für die Kündigungsschutzklage
Damit wir für Sie erfolgreich gegen eine Kündigung vorgehen können, sollten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Sie haben eine schriftliche Kündigung erhalten und das Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate. Zudem sollte der Betrieb regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen (Kleinbetriebsklausel).
Das Wichtigste ist jedoch die 3-Wochen-Frist: Die Klage muss zwingend innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht sein. Handeln Sie daher sofort!
Wie lange dauert das Verfahren?
Ein Kündigungsschutzprozess beginnt sehr schnell mit einem sogenannten Gütetermin (meist 3-6 Wochen nach Klageeinreichung). Ziel dieses Termins ist eine schnelle Einigung (meist gegen Abfindung).
Scheitert die Güteverhandlung, folgt nach ca. 3-6 Monaten der Kammertermin. Mit unserer Online-Abwicklung sorgen wir dafür, dass keine Zeit durch langwierige Terminabsprachen verloren geht. Wir reichen die Klage oft noch am selben Tag ein.
Was kostet die Klage?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert (im Arbeitsrecht meist 3 Brutto-Monatsgehälter). Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann tragen Sie meist gar kein Risiko. Wir kümmern uns kostenfrei um die Deckungszusage.
Ohne Versicherung gilt im Arbeitsrecht (1. Instanz) die Besonderheit: Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst, egal wie der Prozess ausgeht. Gerichtskosten fallen bei einem Vergleich (Abfindung) oft gar nicht an. Wir rechnen Ihnen das genaue Kostenrisiko vor Mandatserteilung transparent aus.